Gemeinde hat Ärger mit wildem Müll

Quierschied · Wie schon öfters berichtet, bringen wilde Müllablagerungen an Container-Stellplätzen oder illegale Hausmüllentsorgungen in öffentlichen Abfallbehältern zahlreiche ungewollte Begleiterscheinungen mit sich.

Verderbliche Reste, so die Stadtpressestelle der Gemeinde Quierschied , können Ungeziefer und Ratten anziehen. Aus aktuellem Anlass weist die Gemeindeverwaltung noch mal auf folgende Bestimmungen der Polizeiverordnung zur Sicherung der öffentlichen Ordnung und gegen umweltschädliches Verhalten hin: In öffentliche Abfallbehälter dürfen keine Gewerbeabfälle eingefüllt werden. Die Behälter dürfen auch nicht zur Entsorgung von Hausmüll genutzt werden. Und Wertstoffbehälter dürfen nur mit den jeweils zugelassenen Stoffen befüllt werden. Das Ablagern außerhalb der Behälter ist untersagt. Verstöße werden konsequent mit Geldbußen geahndet. Hinweise auf mögliche Verursacher erbittet das Ordnungsamt, Tel. (0 68 97) 961-127 oder Tel. 961-126; E-Mail: opb@quierschied.de.

Ebenso bittet die Gemeinde darum, in der Waldparkanlage keine Essensreste zur Fütterung von Vögeln etc. auszulegen. Dadurch können ebenfalls Ratten angelockt werden.

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