,,Das ist reine Schikane“

Quierschied · Heusweiler macht der Gemeinde Quierschied ordentlich Krümel in den Käse. Verhindert werden soll per Richterspruch ein Verbrauchermarkt in Göttelborn. Bürgermeisterin Karin Lawall ist mächtig sauer.

 Im Februar stand Bürgermeisterin Karin Lawall mit Plänen an der Stelle, an der ein Verbrauchermarkt entstehen soll. Foto: Fred Kiefer

Im Februar stand Bürgermeisterin Karin Lawall mit Plänen an der Stelle, an der ein Verbrauchermarkt entstehen soll. Foto: Fred Kiefer

Foto: Fred Kiefer

Die Nachricht kommt völlig überraschend. "Die Gemeinde Heusweiler hat am 12. November beim Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes einen Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan G 103 - Ansiedlung eines Verbrauchermarktes der Gemeinde Quierschied - und einen Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung des Bebauungsplans gestellt", heißt es knapp in einer Pressemitteilung der Justizbehörde. Damit will Heusweiler den seit Monaten umstrittenen Bau eines Verbrauchermarktes in Göttelborn doch noch verhindern. Quierschieds Bürgermeisterin Karin Lawall wurde gestern von der SZ vom juristischen Vorgehen der Nachbargemeinde informiert und ist dementsprechend sauer. "Ich bin über das Vorgehen Heusweilers mehr als befremdet", sagt sie, ,,aber Heusweiler kann uns nicht verwehren, die Nahversorgung unserer Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Nach einer Studie des Regionalverbands hat Quierschied gegenüber Heusweiler deutlich weniger Verkaufsfläche pro Kopf im Bereich Lebensmittel-Einzelhandel."

Göttelborns Ortsvorsteher Peter Saar (SPD ) findet deutlichere Worte: "Das ist reine Schikane." Damit schade Heusweilers Bürgermeister Thomas Redelberger (CDU ) seinen Bürgerinnen und Bürgern mehr, als dass er ihnen hilft: ,,Auch sie hätten vom zusätzlichen Angebot profitiert. Und dass der Markt in Holz nicht negativ berührt wird, haben die Gutachten doch gezeigt."

Noch im Sommer diesen Jahres schien Quierschied das Tauziehen um den Markt gewonnen zu haben. Landesplanung und Kooperationsrat des Regionalverbandes, in dem alle Kommunen vertreten sind, hatten sich mit dem Thema beschäftigt. Ein Gutachten wurde erstellt, das Quierschieds Position im Streit stützt und von Heusweiler angezweifelt wurde. "Wir haben nun auch vom Regionalverband grünes Licht für den Markt bekommen. Es wurde offiziell sowohl die sogenannte formelle als auch die materielle Planungsreife erteilt", sagte Karin Lawall im Juli der SZ. Der Versuch Heusweilers, das Projekt der Nachbarn im Kooperationsrat zu Fall zu bringen, war dann im September endgültig gescheitert.

"Mit der Außerkraftsetzung im Eilverfahren will Heusweiler jetzt verhindern, dass bauliche Tatsachen geschaffen werden. Mit dem Normenkontrollverfahren soll die Satzung im Hauptverfahren für unwirksam erklärt werden", stellt Michael Bitz, Richter am zuständigen 2. Senat und Präsident des OVG, klar. Der Heusweiler Vorstoß, so Hans-Günter Flätgen, Hauptamtsleiter der Heusweiler Verwaltung, richte sich insbesondere gegen das Planfeststellungsverfahren der Gemeinde Quierschied für den in Göttelborn geplanten Einkaufsmarkt. Der dürfe, im Sinne der Holzer Geschäfte, "schon gar nicht in der geplanten Größe" kommen. Dabei stehen die Bagger bereit. "Nächste Woche sollen die Bauarbeiten beginnen", so Lawall. Die Gemeinde muss nun innerhalb von drei Wochen eine Stellungnahme abgeben sowie alle Planungsunterlagen einreichen. Das Eilverfahren könnte in sechs Wochen abgeschlossen sein, das Hauptverfahren sich über ein Jahr hinziehen.

Und selbst dann wäre der juristische Weg noch nicht zu Ende. Beiden Seiten bleibt die Möglichkeit, eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht anzustreben.

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