Bruderschaft: Sterbegeld beträgt jetzt 950 Euro

Göttelborn · Die St.-Barbara-Bruderschaft 1872 Göttelborn unterliegt nach eigenen Angaben als kleiner Versicherungsverein im Sinne des Paragrafen 52 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) der Aufsicht durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr in Saarbrücken. Überprüfung gefordert

Die St.-Barbara-Bruderschaft 1872 Göttelborn unterliegt nach eigenen Angaben als kleiner Versicherungsverein im Sinne des Paragrafen 52 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) der Aufsicht durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr in Saarbrücken.

Überprüfung gefordert

Dieses fordere im 5-Jahres-Rhythmus eine versicherungsmathematische Überprüfung mittels eines durch einen Sachverständigen erstellten Gutachtens. Zum 26. Januar erhielt der Vorstand das zum 31. Dezember 2015 erstellte Gutachten , in welchem Folgendes festgestellt wurde, wie die Bruderschaft weiter meldet.

"Aufgrund der drastischen Senkung des Rechnungszinses und der weiter rückläufigen Mitgliederbestände weist die Kasse einen verhältnismäßig nur geringen Fehlbetrag aus."

Gemäß der Satzung wurden im versicherungsmathematischen Gutachten die möglichen Lösungsmöglichkeiten zum Ausgleich dieses Fehlbetrages vorgegeben. Diese wurden in der Mitgliederversammlung nun erörtert, und die Versammlung kam einstimmig zu folgendem Beschluss: Ab dem 20. März 2016 wird das Sterbegeld auf 950 Euro festgesetzt, und die Beitrags- und Leistungstabelle wird entsprechend angepasst, wie die Bruderschaft dazu abschließend mitteilt.

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