Wo die Drohnen dröhnen dürfen – und wo nicht

Püttlingen · Einen Spielplatz gibt es jetzt für das Wohngebiet Schlehbach in Püttlingen, legte der Werksausschuss fest. Für Müllprobleme an Container-Standorten fand er keine Lösung.

 Gestern war's recht ordentlich, doch sie gehören zu den an manchen Tagen durch illegales Müll-Ablagern problematischen Püttlinger Container-Stellplätzen: links Zur Bergehalde, rechts im Bereich des Köllerbacher Aldi-Parkplatzes und in der Mitte Zum Engelfanger Schacht. Dort trafen wir Mitarbeiter des Püttlinger Bauhofs, die gerade wieder für Ordnung sorgten und die Probleme bestätigten. Fotos: Jenal

Gestern war's recht ordentlich, doch sie gehören zu den an manchen Tagen durch illegales Müll-Ablagern problematischen Püttlinger Container-Stellplätzen: links Zur Bergehalde, rechts im Bereich des Köllerbacher Aldi-Parkplatzes und in der Mitte Zum Engelfanger Schacht. Dort trafen wir Mitarbeiter des Püttlinger Bauhofs, die gerade wieder für Ordnung sorgten und die Probleme bestätigten. Fotos: Jenal

Schlehbach II ist gebaut, Schlehbach III in der Planung, mit weiteren Wohnhäusern und eventuell auch einem Aldi-Supermarkt. Ein Spielplatz soll, ja muss her, aber wohin? Über den rechten Standort debattierte der Püttlinger Stadtrat im Dezember kontrovers. Jetzt, in der jüngsten Sitzung des Püttlinger Werksausschusses, schlug die Verwaltung vor, den Grünbereich neben dem ehemaligen Schulgebäude als Spielplatz anzulegen. Das wäre dann also im Gebiet Schlehbach II: Mit dem Bau soll demnächst begonnen werden.

Sollten spätere Verantwortliche anders entscheiden (etwa für einen Spielplatz zwischen Schlehbach II und III), könnten die Geräte schnell ab- und umgebaut werden, hieß es im Werksausschuss. Aber das ist Zukunftsmusik. Jedenfalls konnten die Eltern, die, teils mit Kind, die Werksausschuss-Sitzung besucht hatten, schon einmal zufrieden feststellen: Ab Sommer 2017 kann am Schlehbach gespielt werden.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt befasste sich der Werksausschuss dann, auf Antrag der CDU-Fraktion, mit der viel kritisierten Verschmutzung von Containerstandplätzen in der Stadt. Dazu muss man wissen, dass in Püttlingen alleine an 29 Standplätzen Glas, Papier, Kleider und Schuhe zum Recyclen abgegeben werden können.

Da sich jedoch nicht alle Zeitgenossen an das Gebot der Sauberkeit halten, sieht es an manchen Standorten aus wie bei "Hempels unterm Sofa". Als besonders verdreckte Standorte habe die Verwaltung die Container am Aldi-Einkaufsmarkt Köllerbach beziehungsweise in den Straßen "Am Birkenbruch", "Zur Bergehalde" und "Zum Engelfanger Schacht" ausgemacht, teilte für die Stadt deren Sachbearbeiter Klaus Nickels mit, "überall dort, wo keine Wohnbebauung ist".

Das von der CDU-Fraktion angeregte Aufstellen von so genannten "Versenkbaren Containern" schütze ebenfalls nicht vor Schmutzfinken, sagte Nickels weiter. Außerdem sei bei diesen versenkbaren Containern - man kennt sie aus Frankreich oder den Niederlanden - pro Standort mit Kosten von 30 000 bis 50 000 Euro zu rechnen.

Billiger wird es dagegen, an den Bänken im "Köllerpädschen" weitere Abfalleimer aufzustellen. Dies hatte die SPD-Fraktion im Werksausschuss angeregt. "Ein einigermaßen stabiler Abfalleimer für den Außenbereich kostet zwischen 200 und 250 Euro", hieß es in der Sitzungsvorlage.

Summen, die auch eine defizitäre Kommune wie Püttlingen aufbringen kann, so dass man wohl bald am gerne frequentierten Fuß- und Radweg weitere Abfallbehältnisse vorfindet.

Ebenfalls auf SPD-Anregung wird sich die städtische Ordnungsbehörde demnächst mit einem neuen Phänomen befassen müssen: den fliegenden Drohnen. "Denn in letzten Zeit werden auf dem Herchenbacher Sportplatz, besonders an Wochenenden, regelrechte Drohnenrennen abgehalten", sagte SPD-Sprecher Gert Müller und stellte gleichzeitig die Frage in den Raum, ob diese fliegenden ferngesteuerten Geräte aus Sicherheitsgründen im öffentlichen Raum überhaupt für solche Zwecke gebraucht werden dürfen. - Ein allgemeines Verbot gibt es allerdings nicht. (red) Inwieweit Drohnenflüge zulässig sind, war ebenfalls eine Frage im Werksausschuss. Noch gilt, dass Geräte unter fünf Kilo, die in der Freizeit genutzt werden, "frei" geflogen werden dürfen, allerdings mit Einschränkungen - etwa nicht über Personenansammlungen. Und gerade erst, am 26. Januar, hat das Bundeskabinett eine Kennzeichnungspflicht für Drohnen beschlossen, zudem eine Art Führerschein für die Nutzer von großen Drohnen. Als maximale Flughöhe sind nun 100 Meter vorgesehen. Flüge in Flughäfennähe und über fremden Wohngrundstücken werden verboten. Zudem muss - auch bisher schon - eigens eine Haftpflichtversicherung für die Drohne abgeschlossen werden und sie muss immer in Sichtweite des "Piloten" fliegen. Größere Drohnen und/oder gewerblich genutzte Drohnen brauchen ohnehin eine Genehmigung vom Landesluftfahrtamt.

Wer eine Kamera an seiner Drohne befestigt hat, muss auch beachten, dass nicht alles ohne weiteres fotografiert werden darf und dass der Verkauf der Fotos schon eine gewerbliche Nutzung der Drohne bedeutet.

Zum Thema:

 Eine Drohne mit vier Rotoren („Quadkopter“). Foto: Axel Heimken/dpa

Eine Drohne mit vier Rotoren („Quadkopter“). Foto: Axel Heimken/dpa

Foto: Axel Heimken/dpa

Im Boden versenkbare Container "Versenkbare Wertstoffcontainer" benutzt zum Beispiel die Stadt Amsterdam im innerstädtischen Bereich, wo wenig Platz zur Verfügung steht: Überirdisch sieht man lediglich einen "normalen" öffentlichen Abfallbehälter auf dem Gehweg, der auf einer großen Metallplatte zu stehen scheint, jedoch in einen großen unterirdischen Container mündet. Zum Entleeren kommt ein mit einem Kranarm ausgestattetes Müllfahrzeug und hebt das ganze Gebilde aus dem Boden. Einerseits kann auch an versenkbaren Containern illegal Müll abgestellt werden. Andererseits sehen klassische Container "unordentlicher" aus, und die Erfahrung zeigt, dass dort, wo es schon "dreckig" wirkt, eher Müll dazugestellt wird. Im Innenstadtbereich herrscht zudem der soziale Druck (man wird gesehen), sich korrekt zu verhalten. (red)

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