Wenn die geliebte Katze nicht mehr heimkommt

Köllertal · Viele Katzenbesitzer können ein Lied davon singen: Haustiger, die ins Freie dürfen, kommen manchmal über Tage nicht zurück – und manchmal nie wieder. Leider kommt es immer wieder vor, dass Katzen dem Straßenverkehr zum Opfer fallen.

Aber auch andere Gefahren sind nicht auszuschließen.

So wurde aus dem Raum Heusweiler ein Fall bei der Polizei aktenkundig, bei dem die Besitzerin einer Katze mutmaßt, dass ein Mann aus der Nachbarschaft die Katze erschlagen hat. Das lässt sich allerdings, auch laut Polizei , nicht beweisen. Auch die merkwürdigen und belegten Umstände sind kein Beweis, dass der Mann die Katze im eigenen Garten begraben hatte.

Gewissheit über das Schicksal

Aber wie sieht es da mit einer Pflicht zur Rückgabe aus? Bei lebenden Katzen ist die Rechtslage eindeutig: Wer eine zugelaufene Katze behält, macht sich der Fundunterschlagung strafbar. Aber natürlich kann man - wenn das Tier nicht aus der Nachbarschaft ist - nicht wissen, ob es tatsächlich einen Besitzer gibt. Daraus leitet sich wiederum eine Meldepflicht ab: Eine gefundene Katze sollte entweder der Polizei oder dem Ordnungsamt oder dem Fundbüro der Gemeinde oder dem nächsten Tierheim gemeldet werden (oder bei mehreren dieser Möglichkeiten).

Im Falle einer toten Katze haben wir allerdings keinen juristischen Präzedenzfall gefunden, allenfalls einen gewissen Konsens unter Tierschutzvereinen, dass man auch in diesem Fall dem nächsten Tierheim Bescheid sagen sollte, damit der Besitzer wenigstens Gewissheit über das Schicksal seines Tieres erhält, falls er sich im Tierheim nach abgegebenen Katzen erkundigt.

Das Bestatten von Tieren in der Größenordnung einer Katze im eigenen Garten ist übrigens auch vom Gesetzgeber erlaubt, wenn sich der Garten nicht in einem Wasserschutzgebiet befindet.

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