Saarbrücken Was mit herrenlosen Grundstücken geschieht

Saarbrücken · Grundstücke ohne bekannte Besitzer – sind das Einzelfälle oder gibt es das öfter? Dazu Marco Kraemer, Pressesprecher des Justizministeriums: „Es kommt durchaus vor, dass das Grundbuch den aktuellen Eigentümer eines Grundstücks nicht ausweist.“ Genaue Zahlen gebe es allerdings nicht – was verständlich ist, denn die Informationen aus den Ministerien lassen auf eine unbekannte Dunkelziffer schließen.

 Es gibt sie tatsächlich: Grundstücke, die niemandem gehören.

Es gibt sie tatsächlich: Grundstücke, die niemandem gehören.

Foto: dpa/Stefan Sauer

Zu solchen Fällen komme es insbesondere dann, wenn der im Grundbuch eingetragene Eigentümer stirbt. Denn die Erben werden zwar Kraft Gesetz automatisch Eigentümer des Grundstücks, „sind allerdings noch nicht im Grundbuch eingetragen“, so Kraemer. Abhilfe würde dann eine Grundbuch-Berichtigung schaffen, wozu allerdings auch der entsprechende Antrag gestellt werden müsste. Und das passiert nicht immer, weshalb dann das Grundbuchamt nichts von den geänderten Verhältnissen erfährt.