Wann geheim auch geheim bleiben soll

Köllertal · Viele vorbereitende Arbeiten und wichtige Vorentscheidungen zu Stadt- und Gemeinderats-Sitzungen sind Sache der verschiedenen Rats-Ausschüsse. Deren Sitzungen sind oft nicht öffentlich.

Darf ein Ratsmitglied eigentlich aus nicht öffentlichen Sitzungen berichten? Diese Frage kam im Zuge einer politischen Auseinandersetzung in Heusweiler auf (SZ vom Samstag).

Ina Weißmann, Sprecherin des für die Kommunalaufsicht zuständigen Innenministeriums, schreibt dazu: "Die Veröffentlichung von Inhalten einer nicht öffentlichen Ausschusssitzung ist unzulässig." Die Nichtöffentlichkeit von Ausschusssitzungen ermögliche "eine sachkundige und unbeeinflusste Vorberatung von Fach- und Detailfragen im Ausschuss und dient der Schaffung einer objektiven Entscheidungsgrundlage für den Gemeinderat. Die Nichtöffentlichkeit soll also eine rein sachliche, nicht auf Propagandawirkung ausgerichtete Erörterung gewährleisten und die Entscheidungsfreiheit des endgültig zuständigen Gremiums, des Gemeinderates, nicht einschränken."

Rat tagt grundsätzlich öffentlich

Gerieten Details an die Öffentlichkeit, bevor sich der Rat abschließend mit der Sache befasst, sei dessen Entscheidungsfreiheit eingeschränkt. "Das gilt erst recht, wenn ein (vermeintliches) Ergebnis mitgeteilt wird, obwohl es noch gar keine abschließende Entscheidung des Gemeinderates gibt."

Es gibt auch nicht öffentliche Ratssitzungen, hier habe die Veröffentlichung der Ergebnisse in geeigneter Form und "unter Rücksicht auf das öffentliche Wohl oder die berechtigten Interessen Einzelner zu erfolgen", so die Stellungnahme des Ministeriums. Allerdings schreibt das Kommunale Selbstverwaltungsgesetz (KSVG) - abgesehen von obigen Ausnahmen - grundsätzlich die Öffentlichkeit von Ratssitzungen vor.

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