Kommunalaufsicht gegen Püttlinger Stadtratsbeschluss Streit um Finanzhilfe für Gastronomie

Püttlingen · Direkte Förderung für Wirte und Läden ist laut Kommunalaufsicht unzulässig, Püttlinger Stadtrat und Bürgermeisterin widersprechen.

 Um die Gastronomie in der Stadt zu stützen, wurde ein kleiner Bereich der Innenstadt kurzerhand zur Fußgängerzone umfunktioniert, was eine großzügige Außenbestuhlung mit „Corona-Abstand“ erlaubt.  Das ist eine indirekte und somit zweifelsfrei erlaubte Fördermaßnahme. Anders sieht es bei der vom Stadtrat im Mai beschlossenen direkten finanziellen Förderung aus: Die Kommunalaufsicht sagt, das sei nicht erlaubt und hat dem Rat „Gelegenheit gegeben“, diese Entscheidung zurückzunehmen. Rat und Verwaltung bleiben jedoch bei ihrer Auffassung, dass es sich um zulässige Wirtschaftsförderung handele.

Um die Gastronomie in der Stadt zu stützen, wurde ein kleiner Bereich der Innenstadt kurzerhand zur Fußgängerzone umfunktioniert, was eine großzügige Außenbestuhlung mit „Corona-Abstand“ erlaubt.  Das ist eine indirekte und somit zweifelsfrei erlaubte Fördermaßnahme. Anders sieht es bei der vom Stadtrat im Mai beschlossenen direkten finanziellen Förderung aus: Die Kommunalaufsicht sagt, das sei nicht erlaubt und hat dem Rat „Gelegenheit gegeben“, diese Entscheidung zurückzunehmen. Rat und Verwaltung bleiben jedoch bei ihrer Auffassung, dass es sich um zulässige Wirtschaftsförderung handele.

Foto: BeckerBredel

  Neben den milliardenschweren Corona-Hilfen von Bund, Ländern und EU wollen auch viele Städte und Gemeinden einen Beitrag leisten, um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der noch andauernden Corona-Pandemie abzumildern. Ob dabei im Saarland auch direkte Finanzhilfen zugelassen sind oder nicht, das testet derzeit die Stadt Püttlingen – wenn auch nicht freiwillig.