Sonnenstrom oder Planerfüllung?

Eiweiler. Wird im Eiweiler Ortsteil Kirschhof eine Solar-Freiflächenanlage gebaut oder nicht? Die Verwaltung und der mögliche Investor, die Gemeindewerke Heusweiler (GWH), wollen es. Der Eigentümer der in Frage kommenden Grundstücksfläche will es auch. Und der Eiweiler Ortsrat hat jetzt als erstes politisches Gremium für einen entsprechenden Bebauungsplan ausgesprochen

Eiweiler. Wird im Eiweiler Ortsteil Kirschhof eine Solar-Freiflächenanlage gebaut oder nicht? Die Verwaltung und der mögliche Investor, die Gemeindewerke Heusweiler (GWH), wollen es. Der Eigentümer der in Frage kommenden Grundstücksfläche will es auch. Und der Eiweiler Ortsrat hat jetzt als erstes politisches Gremium für einen entsprechenden Bebauungsplan ausgesprochen. Fraglich ist allerdings, ob das zuständige Innenministerium ebenfalls Ja sagen wird.Die Solaranlage soll auf einer 800 Meter langen und bis zu 70 Meter breiten Ackerfläche am Rande der Autobahn 8 gebaut werden. Den östlichen Teil der Fläche hat der Regionalverband bereits als "Potenzialfläche" für den Bau von Solaranlagen frei gegeben, den westlichen Teil allerdings nicht, weil er zu nahe an der Wohnbebauung liege und eine Vorrangfläche für die Landwirtschaft sei. Der Grundstückseigentümer hat allerdings unmissverständlich deutlich gemacht, dass er dem Bau einer Solaranlage nur zustimmen wird, wenn auch der westliche Teil seines Grundstücks bebaut wird.

Um dies zu erreichen, muss die Gemeinde Heusweiler beim Ministerium ein so genanntes Zielabweichungsverfahren beantragen. Wie sie es auch schon in Hirtel machen musste, wo es Einsprüche gegen den Bau einer Solar-Freiflächenanlage gibt. In Hirtel hat das Ministerium dem Abweichungsverfahren zugestimmt, aber auch klar gesagt, dass es einem weiteren Verfahren sehr kritisch gegenüber stehen werde. Adolf Schenk (SPD) meinte deshalb: "Das Zauberwort heißt Zielabweichungsverfahren. Ich kann nur hoffen, dass sich das Ministerium erweichen lässt." Uwe Müller (CDU) betonte, dass man auch die Nähe zur Wohnbebauung berücksichtigen müsse. Der Ortsrat befürwortete schließlich das Erstellen eines Bebauungsplanes für eine Freiflächen-Fotovoltaikanlage im Bereich Kirschhof und bat die Verwaltung, beim Regionalverband eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes und die Änderung des Landschaftsplanes zu beantragen, um die westliche Fläche des Grundstücks als "Sonderbaufläche Fotovoltaik" auszuweisen.

Zudem könne die Verwaltung beim zuständigen Ministerium ein entsprechendes Zielabweichungsverfahren für den Landesentwicklungsplan Umwelt einleiten. Der Beschluss wurde - bei Enthaltung Michael Paul (CDU) - einstimmig gefasst.

Stichwort

Ein Zielabweichungsverfahren ermöglicht im Einzelfall ein Abweichen vom Landesentwicklungsplan Siedlung (der festlegt, wo welche Bebauung zulässig ist). Ein Abweichen ist möglich, wenn sich Gegebenheiten vor Ort ändern oder neue Erkenntnisse unter raumordnerischen Gesichtspunkten vorliegen, wobei allerdings die Grundzüge des Entwicklungsplanes nicht berührt werden sollen. Zuständig ist das Innenministerium als oberste Landesplanungsbehörde. dg

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