Prozessauftakt Nach Todesschüssen auf Ex-Freund in Köllerbach – Frau muss vor Gericht

Püttlingen · Die Anklage lautet Mord. Eine Saarländerin soll auf offener Straße ihren Ex-Freund erschossen haben. Die 58-Jährige muss vor das Landgericht Saarbrücken.

 Großeinsatz im Püttlinger Stadtteil Köllerbach nach den tödlichen Schüssen im Februar dieses Jahres. Jetzt beginnt der Prozess am Saarbrücker Landgericht gegen die mutmaßliche Schützin.

Großeinsatz im Püttlinger Stadtteil Köllerbach nach den tödlichen Schüssen im Februar dieses Jahres. Jetzt beginnt der Prozess am Saarbrücker Landgericht gegen die mutmaßliche Schützin.

Foto: BeckerBredel

Das Opfer ist laut Staatsanwaltschaft „arg- und wehrlos“ gewesen: Wegen heimtückischen Mordes an ihrem früheren Lebensgefährten muss sich eine 58-Jährige von diesem Freitag (26. Juli) an vor dem Landgericht Saarbrücken verantworten. Die Anklage wirft der Frau vor, dem 46-Jährigen am Abend des 7. Februar 2019 „aufgelauert“ zu haben. Der Mann habe gerade seine krankengymnastische Praxis in Püttlingen schließen wollen, als sie ihn angesprochen habe. Als er sich daraufhin umdrehte, soll sie ihn mit vier Schüssen aus einer Pistole getötet haben. Der Prozess beginnt um 13 Uhr.

Nach der Tat vor fast einem halben Jahr sei die Frau zur Nachbarschaft gegangen, habe die Pistole weggelegt und die Polizei benachrichtigen lassen. Dann sei sie zurück zum Opfer und habe dort gewartet, bis die Polizei eintraf.

Die Tatwaffe habe die Frau als Mitglied eines Schützenvereins legal besessen. Bis zu ihrer Trennung im Jahr 2012, so die Staatsanwaltschaft, seien die Angeklagte und das Opfer „geraume Zeit“ miteinander liiert gewesen.

Zum Prozessauftakt soll nach Auskunft einer Sprecherin des Gerichts nur die Anklage verlesen werden. Verteidiger Marius Müller kündigte an, dass er voraussichtlich beim zweiten Sitzungstermin am 12. August für seine Mandantin eine umfangreiche Einlassung abgeben werde. „Wir werden natürlich einräumen, dass sie eine Pistole dabei hatte und geschossen hat“, sagte er. Es sei jedoch „definitiv nicht der Fall“, dass seine Mandantin die Tat von Anfang an geplant hätte, dem Ex-Lebensgefährten aufgelauert und „gnadenlos in den Rücken geschossen“ habe.

Der Nebenklagevertreter Pascal Bastuck, der die Mutter des Opfers vertritt, bezweifelt hingegen, dass die Angeklagte die Waffe nur zufällig bei sich im Auto gehabt habe. „Dies lässt sich mit dem Ergebnis der Ermittlungen in keinster Weise in Einklang bringen“, teilte er mit.

Bis zum 14. August sind vier Verhandlungstage vorgesehen.

(dpa)
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