Sanierungsanstoß: Damit sich leere Häuser füllen

Püttlingen · Das Förderprogramm der Stadt Püttlingen, mit dessen Hilfe ungenutzte Wohnungen „reaktiviert“ werden sollen, hat der Stadtrat einstimmig gebilligt. Es geht um Zuschüsse für den Erwerb einfacher Häuser (oder für den Bau, falls das alte Haus abgerissen werden muss). Das Ganze soll ein Ansporn für Besitzer nicht so dicker Geldbörsen sein. So soll der wachsenden Nachfrage nach einfachen Wohnungen begegnet werden.

Der Püttlinger Stadtrat hat bei seiner jüngsten Sitzung einem kommunalen Wohnraumförderprogramm einstimmig zugestimmt. Mit dem Programm soll erreicht werden, dass Privatpersonen auch mit nicht so dicker Geldbörse leer stehende Häuser oder Wohnungen wieder nutzbar machen.
An Bedingungen geknüpft

So hat man Bewerbungsbedingungen gefunden, die sicherstellen sollen, dass sich keine Personen um eine Förderung bewerben, die diese Unterstützung eigentlich gar nicht nötig haben: Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses ist es, dass das Kauf-Vorhaben des Bewerbers auch durch die so genannten Wohnraumförderungsprogramme des Landes (WOFG) anerkannt ist und dass die Saarländische Investitionskreditbank (SIKB) den Kredit für die Haupt-Summe des Haus- oder Wohnungskaufs gewährt hat. Denn auch das Land fördert unter bestimmten Bedingungen Kauf, Neubau oder Sanierung von Wohnraum (und auch die Umstellung auf erneuerbare Energien), mit eingebunden sind dabei Kredite der SIKB, wiederum in einer Kombination aus Bundes- und Landesförderung. Der Förderbetrag durch die Stadt liegt dann bei maximal 10 000 Euro, aufgeteilt auf drei Jahre.

Das Förderprogramm ist für zwei Personenkreise vorgesehen: Erstens für Familien und andere Haushalte mit Kindern sowie Menschen mit Behinderung, die ansonsten die Belastungen für den Kauf oder Bau von Wohnraum nicht tragen könnten (unter Berücksichtigung ihres Einkommens und der Eigenheimzulage). Zudem zweitens für Privatpersonen, die durch das Sanieren beziehungsweise durch das Bauen von nicht selbst genutzten Mietwohnungen zur "bedarfsgerechten Wohnversorgung" in Püttlingen beitragen - gemeint ist in diesem Fall einfacher Wohnraum.

Ausdrücklich ist dabei die Rede von Privatpersonen, die hinsichtlich der Miete, die sie verlangen, den Beschränkungen nach dem oben genannten WOFG unterliegen.

Die Anbindung des kommunalen Zuschussprogrammes an die Vorgaben der Landesförderung habe erhebliche Vorteile. So würden die Häuser bautechnisch geprüft und eine Förderung käme auch nur in Betracht, wenn die Belastung für den Käufer oder Bauherren auf Dauer tragbar erscheint.
Keine Finanz-Abenteuer

Damit soll vermieden werden, dass sich Interessenten in finanzielle Abenteuer stürzen. Mark Reck, Sprecher der CDU-Fraktion, kommentiert die Verwaltungsvorlage so: "Eine Programm-Idee, die dort ansetzt, wo es in naher Zukunft fehlen wird." Gemeint ist damit einfacher Wohnraum, für den die Nachfrage - auch im Hinblick auf den Zuzug von Flüchtlingen - voraussichtlich steigen dürfte.

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