Windpark-Trasse genehmigt Püttlingen muss Windpark-Trasse dulden

Püttlingen · Stadtverwaltung sagt: Der Stadtrat musste aus rechtlichen Gründen so entscheiden, um Schaden abzuwenden.

Der Windpark Schwalbach betrifft die Stadt Völk­lingen weit weniger als der Windpark Bous, aber diese Entscheidung ist von grundsätzlicher Bedeutung: Vom künftigen Windpark Schwalbach aus soll eine Kabeltrasse auch über Püttlinger Gebiet führen.

Windpark-Gegner hatten darauf gehofft, dass sich die Stadt Püttlingen weigern würde, diese Trassenführung, bzw. die dazu notwendigen Arbeiten zu genehmigen. Doch in der jüngsten Stadtratssitzung hat der Stadtrat im nicht öffentlichen Teil der Sitzung anders entschieden und hat dem Nutzungsvertrag mit der Firma Windpark Schwalbach GmbH & Co. KG „mit deutlicher Mehrheit“ zugestimmt, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung.

Die geplante Trasse laufe ausschließlich über öffentliche Straßen, und: „Die Betreiberfirma hat nachgewiesenermaßen versucht, eine Alternativtrasse über Schwalbacher Gemeindegebiet zu Stande zu bringen. Dabei hat sich aber gezeigt, dass die einzige wirtschaftliche Trassenführung nur über die Wege der Stadt Püttlingen möglich ist.“ Vor diesem Hintergrund sei die Stadt Püttlingen rechtlich verpflichtet, einen Wegenutzungsvertrag zu angemessenen Bedingungen mit dem Betreiber abzuschließen. Zu diesem Schluss sei die eigens eingeholte Rechtsexpertise von Professor Holger Kröninger gekommen; Kröninger, auf öffentliches Recht spezialisierter Anwalt, ist Rechtsbeistand der Stadt Püttlingen.

Eine Weigerung der Stadt, entsprechende Genehmigungen für ihre öffentlichen Wege zu erteilen,  sei ein „Verstoß gegen das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung für öffentliche Verkehrswege“ (Paragraf 19, Absatz 1 und 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Eine solche Verletzung der Pflicht zum Abschluss eines Nutzungsvertrages könne erhebliche Schadensersatzansprüche durch den Anlagebetreiber nach sich ziehen.

Auch der Bundesgerichtshof habe es in einem ähnlichen Fall so gesehen, dass ein Anlagenbetreiber Anspruch darauf hat, eine Kabeltrasse auf kommunalem Gebiet verlegen zu dürfen – auch wenn die Anlage auf dem Gebiet einer Nachbarkommune stehe. Denn das würde „an der beherrschenden Stellung der Beklagten als Eigentümerin der öffentlichen Wege nichts ändern“.

Zu beachten sei dabei auch eine gesetzliche Wertung für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG): Netzbetreiber sind verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien vorrangig (also auch auf dem günstigsten Weg) anzuschließen. Die geplante Kabeltrasse führt in Püttlingen über den Römerweg und die Straßen am Morgenstern, am Jungenwald und am Mathildenschacht, und das sei der kürzeste Direktverlauf, der vom Windpark Schwalbach zum Umspannwerk in Bous möglich ist. Letztlich sei die Entscheidung des Stadtrates, so wie sie gefallen ist, notwendig gewesen, „um weiteren Schaden von der Stadt Püttlingen abzuwenden“, so die Erklärung der Stadtverwaltung.

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