Finanzbescheid für herrenloses Nachbargrundstück Paar aus Püttlingen sauer – Finanzamt fordert doppelte Grundsteuer für Grundstück in Großrosseln

Püttlingen/Großrosseln · Keine Freude an unerwarteter Grundstücks-Verdoppelung: Ein Püttlinger Ehepaar soll die Grundsteuer nicht nur für sein Großrosseler Grundstück zahlen, sondern auch für das herrenlose Nachbargrundstück. Einst gehörten die Grundstücke zusammen, wurden aber vor 42 Jahren bereits getrennt vererbt.

 Ein Püttlinger Ehepaar soll – unabhängig von der Grundsteuerreform – Grundsteuer für die doppelte Grundstücksgröße zahlen.

Ein Püttlinger Ehepaar soll – unabhängig von der Grundsteuerreform – Grundsteuer für die doppelte Grundstücksgröße zahlen.

Foto: dpa-tmn/Marijan Murat

Ein ungewöhnliches Grundsteuer-Problem:  Das Püttlinger  Ehepaar Annemarie und Degenhard Barthel hat Post vom Finanzamt bekommen. Herrn Barthel wurde darin erklärt, dass er Grundsteuer für ein knapp 1000 Quadratmeter großes Grundstück in Großrosseln zu zahlen habe. Tatsächlich hatte Herr Barthel dort ein Grundstück von einer Tante geerbt – vor 42 Jahren, aber nur knapp 500 Quadratmeter groß. Seit diesen 42 Jahren war für ihn immer klar: Es geht um knappe fünf Ar Fläche, nicht um zehn.