Polizei ist sich keiner Schuld bewusst

Püttlingen · Ein Streifenwagen der Polizei , dessen Besatzung einem dringenden Ersuchen aus der Bevölkerung oder einer Straftat nachgeht, muss nicht zwingend Blaulicht und/oder Signalton einschalten. Zu Banküberfallen eile man sogar meist ohne diese Sonderrechte - um die Täter nicht aufzuschrecken und niemanden zu gefährden, erklärt Jörg Hiry, stellvertretender Leiter der Inspektion Völklingen.

Anlass war die Frage eines Mountainbikers, dem am Sonntag vor einer Woche gegen 14.45 Uhr auf dem Köllertalradweg zwischen Püttlingen und Völklingen ein Polizeiauto begegnete. Der Wagen war hinter einem Motorroller her, den Passanten auf besagtem Weg beobachtet hatten und der in Verdacht stand, den zu dieser Stunde starken Freizeitverkehr zu gefährden. Die Polizei fuhr dem Vernehmen nach ohne Signale, weil dies in dieser Situation als unverhältnismäßig und überflüssig gegolten habe. Es sei niemand behindert oder zum Ausweichen in den Graben genötigt worden, so Hiry, im Gegenteil, man habe große Rücksicht auf den Betrieb genommen und sei "schön langsam gefahren, hinter einem Fahrrad her".

Die schriftliche Schilderung des - anonym vorsprechenden - Lesers klingt anders: "40 km/h"; "Ich musste ins Unterholz ausweichen", "erhebliche Gefährdung", heißt es dort. Geklärt werden kann dies an dieser Stelle nicht. Die Polizei bat die betreffende Person, sich bei ihr zu melden, man werde die Angelegenheit dann gemeinsam besprechen. Nicht zutreffend ist die Annahme des Radfahrers, die Polizei habe schon deshalb Verkehrsregeln missachtet, weil sie keine Sondersignale bei dem Einsatz einsetzte.

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