Nicht alle Wehreinsätze sind kostenlos

Püttlingen. Hauptaufgabe der Freiwilligen Feuerwehr Püttlingen (FFP) ist die "Verhütung und Bekämpfung von Bränden, Menschen zu retten, Schaden von Menschen, Tieren und Gütern abzuwenden sowie die Hilfeleistung bei Katastrophen". Für diese Pflicht erhebt sie keine Gebühr von den Bürgern der Stadt

Püttlingen. Hauptaufgabe der Freiwilligen Feuerwehr Püttlingen (FFP) ist die "Verhütung und Bekämpfung von Bränden, Menschen zu retten, Schaden von Menschen, Tieren und Gütern abzuwenden sowie die Hilfeleistung bei Katastrophen". Für diese Pflicht erhebt sie keine Gebühr von den Bürgern der Stadt. Das ist auch im "Saarländischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz" so vorgesehen, werden doch die Kosten der Feuerwehren landauf landab über die allgemeine Feuerschutzsteuer abgedeckt und nach einem festgelegten Schlüssel verteilt.Doch nicht jeder Feuerwehreinsatz ist kostenfrei, wie im Püttlinger Stadtrat und auf Nachfrage beim zuständigen Feuerwehrsachbearbeiter der Stadt Püttlingen, Christian Müller, zu erfahren war. So kann die Stadt durchaus bei vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführten Bränden Gebühren einfordern. Müller: "Hier handelt es sich meist um eine Ermessens-Entscheidung, die sich an den Erkenntnissen von Polizei oder Staatsanwaltschaft orientiert."

Auch bei Terminen, die nicht unmittelbar etwas mit Brand-, Rettungs- und Hilfseinsätzen zu tun haben, können Gebühren fällig sein: Übernimmt die Feuerwehr Brand- und Feuersicherheitswachen oder stellt sie ihre Geräte und/oder ihren Sachverstand Firmen oder Privatpersonen zur Verfügung, dann ist das kostenpflichtig.

15 Euro pro Mann und Stunde

Die jeweiligen Gebühren sind in der jetzt vom Stadtrat mit großer Mehrheit verabschiedeten Gebührensatzung nachzulesen. Zum Beispiel: Der Stundensatz beim Brandschutz und sonstigen Hilfeleistungen der FFW liegt bei 15 Euro pro Helfer. Für Einsatzfahrzeuge, Geräte und Verwaltungsaufwand werden bis zu 20 Euro pro Stunde erhoben, und die Pauschalgebühr bei missbräuchlicher Alarmierung der Feuerwehr kostet den Missetäter 350 Euro.

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