Bürgermeister widerspricht Mehrgenerationenhaus und das Geld der Stadt

Püttlingen · Bürgermeister Martin Speicher zu den Kosten der Einrichtung.

 Bürgermeister Martin Speicher. 

Bürgermeister Martin Speicher. 

Foto: Andreas Engel

Der Haushalt der Stadt Püttlingen bereite große Sorgen, die Ursache liege – wie bei anderen Städten und Gemeinden – in Bereichen, die durch Kommunen selbst nicht zu beeinflussen seien. Darauf weist Bürgermeister Martin Speicher erneut in einer Stellungnahme zu unserem Bericht über den Haushalt der Stadt Püttlingen hin (SZ vom 27. März). Denn darin war es unter anderem darum gegangen, dass auch das neue Mehrgenerationenhaus mit seinen Veranstaltungen und Personalkosten, alles freiwillige Ausgaben der Stadt, zum Defizit beiträgt – wir waren in unserem Bericht von etwa 170 000 Euro jährlich ausgegangen.

Dem widerspricht Bürgermeister Martin Speicher und er betont: „Mit der von Ihnen zitierten Aussage in der Verwaltungsvorlage (‚Leider sind vom Stadtrat beschlossene freiwillige Leistungen nicht geeignet, Sanierungsziele zu erreichen’), wollte ich mein Bedauern darüber ausdrücken, dass das Einhalten der Sanierungsvorgaben vor dem Hintergrund der immer enger werdenden Spielräume im freiwilligen Bereich schwieriger wird. Ich bedauere dies sehr, lege aber Wert auf die Feststellung, dass ich die vom Stadtrat beschlossenen freiwilligen Leistungen, zumindest in großen Teilen, für sinnvoll erachte und begrüße.“

Das gelte insbesondere für die freiwilligen Aufgaben, „die das Leben in unserer Stadt entscheidend prägen und bereichern, wie die Musikschule, den Ringbus, die Investitionen in die Sportanlagen, das Hallenbad, unser Weideprojekt, die Bewirtschaftungskosten für das Jugendzentrum oder die Zuschüsse an Vereine und Verbände oder das Saarländische Uhrenmuseum und natürlich auch für das Seniorenbüro und das Mehrgenerationenhaus, um nur die wohl wichtigsten Beispiele zu nennen.“ Speicher weiter: „Ich verkenne dabei nicht, dass all diese – und nicht nur diese – Aufgaben in einer weiteren Konsolidierungsrunde überprüft werden müssten. Allerdings bedauere ich dies sehr und mahne daher zum wiederholten Mal Hilfe von außerhalb an. Insbesondere der Bund muss sich Gedanken darüber machen, wie er die im Grundgesetz verankerte ‚Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse’ durch einen gerechten Länderfinanzausgleich sicherstellen möchte.“

Der Verwaltungsvorlage zum Haushalt sei zudem zu entnehmen, dass zwischen 2011 und 2021 im Bereich der Verwaltung acht Stellen gestrichen werden müssen (Beamte und tariflich Beschäftigte). Das seien zwölf Prozent der Beschäftigten in diesem Bereich, „und das trotz der im SZ-Bericht geschilderten ‚zusätzlichen freiwilligen Aufgaben’.“ Ein weiterer Personalabbau sei einfach nicht mehr möglich, wenn die Verwaltung weiterhin ihren Aufgaben gerecht werden wolle. So sei es auch richtig, dass der Stadtrat von einer noch restriktiveren Personalpolitik Abstand genommen hat.

Auf Dauer würde es ohnehin nichts helfen, wenn man einen Haushaltssanierungsplan im Wesentlichen an Einsparungen im Personalbereich festmache. Das würde schon sehr schnell „zu einem Zusammenbruch des kommunalen Leistungsangebotes führen“.

Dass das – neu zu den freiwilligen Angeboten der Stadt hinzugekommene – Mehrgenerationenhaus das Defizit um jährlich 170 000 Euro steigere, sei eindeutig falsch. Es gebe sogar, „durch die Zuschussgewährung sowie die neue Zuweisung von Tätigkeiten ohne Erhöhung des Gesamtpersonalbestandes sowie der Personalkosten im Haushaltsjahr 2018 keine unmittelbare Auswirkung auf die Defiziterhöhung“. Vorhandenes Personal sei mit neuen und zusätzlichen Aufgaben betraut worden. Lediglich eine Stelle sei zusätzlich, auf die Dauer der Projektförderung durch den Bund befristet, neu geschaffen worden. Es handelt sich dabei nach den Worten Speichers um die Stelle einer Hauswirtschafskraft.

Die Zuschüsse, der jährlich für das Mehrgenerationenhaus an die Stadt Püttlingen fließen, lägen zudem nicht bei 30 000, sondern bei 50 000 Euro (bestehend aus dem „Bundeszuschuss MGH“ von 30 000 Euro, dem „Bundeszuschuss LSR“ von 15 000 Euro und der Kofinanzierung durch den Regionalverband von 5000 Euro).

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