An die Leinen-Pflicht denken Leinen-Pflicht schützt auch die Wildtiere in den Wäldern

Püttlingen · Püttlingen erinnert Hundehalter ans Anleinen.

 Schön an der Leine.

Schön an der Leine.

Foto: dpa/Z5456 Arno Burgi

Hunde bitte anleinen: Die Püttlinger Stadtverwaltung appelliert an alle Hundehalter und verweist zudem auf die Anleinpflicht, die in der Püttlinger „Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit auf Straßen und Anlagen“ festgeschrieben ist. Und das gilt nicht nur für die Straßen auf städtischem Gebiet: „Auch im Wald sollte der Hund momentan, nach den Bestimmungen des Saarländischen Jagdgesetzes, angeleint werden, da während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit auf Wildtiere – insbesondere Jungtiere – Rücksicht genommen werden sollte. In dieser Zeit (1. März bis 30. Juni) sollten Wildtiere bei Brut und Aufzucht der Jungtiere nicht gestört werden.“ Gleiches gilt auch für die Nutzzeit landwirtschaftlicher Flächen (1. April bis 15. Oktober); diese Landwirtschaftsflächen dürfen dann weder von Menschen noch von Hunden betreten werden.

Bezüglich des Waldes mahnt die Stadtverwaltung Respekt vor dem Lebensraum der Wildtiere an: „Auch wenn Sie Ihrem Hund blind vertrauen, ist es jederzeit möglich, dass dieser seinem Jagdinstinkt folgt oder etwas abseits durchs Waldgebiet streift. Selbst am Waldrand befinden sich zurzeit auf dem Boden Gelege von Vögeln“, und von Hunden aufgescheucht, könnten die Vögel das Nest verlassen und die Eier oder Jungvögel zurücklassen.

Die Stadtverwaltung weist auch darauf hin, dass dem Hundehalter bei einem Verstoß gegen die Anleinpflicht „empfindliche Bußgelder“ drohen. Zudem behalte sich die Ortspolizeibehörde vor, gegen wildernde Hunde  „Maßnahmen“ nach dem Saarländischen Jagdgesetz zu ergreifen.

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