Klage gegen Püttlinger Klinikum Nun doch eine 500.000-Euro-Klage

Püttlingen · Krankenkasse will hohe Rückzahlung vom Klinikum in Püttlingen einklagen.

So schnell kann es sich ändern: In der Klagewelle von Krankenkasse gegen Kliniken, bei denen es um Rückforderungen geht, standen für das Knappschaftsklinikum Saar in Püttlingen und ebenso das Knappschaftskrankenhaus in Sulzbach (die gemeinsame Verwaltung hat ihren Sitz in Püttlingen) bisher lediglich Klagen im Streitwert von 50 000 Euro im Raum (wir berichteten). Doch nun ist noch eine weitere Klage einer Krankenkasse eingegangen, die noch nicht zugestellt gewesen war (die eigentliche Klagefrist ist abgelaufen). Und in dieser Klage geht es um die stolze Gesamtsumme von etwa 500 000 Euro, so die stellvertretende Geschäftsführerin des Klinikums, Andrea Massone.

Auch diese Klage steht in Zusammenhang mit der Schlaganfall-„Stroke-Unit“, über die jeder der beiden Standorte verfügt: In den zwei bis sechs Prozent der Fälle, in denen die spezielle medikamentöse Behandlung des Schlaganfalls der Spezialisten einer „Stroke Unit“ nicht anspricht, muss der Patient in die nächste Neuroradiologie gebracht werden, die den Thrombus im Gehirn dann mittels eines Katheter-Eingriffs zu entfernen versucht. Die Transportdauer – von Püttlingen aus ins Saarbrücker Winterbergklinikum, von Sulzbach aus ins Homburger Universitätsklinikum – darf 30 Minuten nicht überschreiten, so will es der Gesetzgeber.

Von daher sieht man den Klagen in Püttlingen und Sulzbach wohl auch mit einer verhaltenen Gelassenheit entgegen, da inzwischen feststeht, dass mit den 30 Minuten die reine Transportzeit gemeint ist (die von Püttlingen und Sulzbach aus recht problemlos eingehalten wird). Krankenkassen waren bei ihren Klagen teils noch davon ausgegangen, dass auch Zeit, die im Vorfeld des eigentlichen Krankentransportes verstreicht, dazu gerechnet werden müsse.

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