Heusweiler will Verkehrslärm loswerdenIst Tempo 30 auf Bundesstraßen erlaubt?

Heusweiler. Wenn Lärm über längere Zeit einen Wert von 70 Dezibel überschreitet, gilt er als gesundheitsgefährdend. In Heusweiler müssen täglich über 200 Männer, Frauen und Kinder entlang der Trierer und Saarbrücker Straße immer wieder einen solchen Lärm aushalten. Dies ist das Ergebnis einer Lärmuntersuchung des "Schalltechnischen Beratungsbüros GSB GbR Giering & Lehnertz" aus Bosen, in Auftrag gegeben von der Gemeinde Heusweiler. Gleichzeitig hat GSB auf dieser Grundlage den "Lärmaktionsplan 2013" zusammengestellt. Der Heusweiler Ortsrat war jetzt das erste kommunale Gremium, dem dieser Lärmaktionsplan vorgestellt wurde.Plangrundlage war die Kartierung aller Straßen, auf denen täglich mehr als 8200 Kraftfahrzeuge verkehren. Die B 268 mit Saarbrücker und Trierer Straße also, die Völklinger Straße und die Autobahnen A1 und A8. GSB erstellte Simulationsmodelle und berechnete, wie laut es an jedem einzelnen Gebäude ist. "An Autobahnen ist zwar mehr Lärm, aber an der B 268 wohnen mehr Menschen, haben also die höheren Belastungen. Wir haben uns die Frage gestellt: ist gesunder Schlaf entlang der B 268 möglich?", schilderte Sandra Strünke-Banz von GSB - und antwortete mit einem Nein.

 Straßenverkehr sorgt für Lärm, und der sei in manchen Heusweiler Straßen, wie hier in der Saarbrücker Straße, zu hoch, besagt ein neues Gutachten und macht Vorschläge, wie man der Geräuschkulisse durch Autos, Lkw's und Motorrädern entgegensteuern könne. Foto: Andreas Engel

Straßenverkehr sorgt für Lärm, und der sei in manchen Heusweiler Straßen, wie hier in der Saarbrücker Straße, zu hoch, besagt ein neues Gutachten und macht Vorschläge, wie man der Geräuschkulisse durch Autos, Lkw's und Motorrädern entgegensteuern könne. Foto: Andreas Engel

Heusweiler. Wenn Lärm über längere Zeit einen Wert von 70 Dezibel überschreitet, gilt er als gesundheitsgefährdend. In Heusweiler müssen täglich über 200 Männer, Frauen und Kinder entlang der Trierer und Saarbrücker Straße immer wieder einen solchen Lärm aushalten. Dies ist das Ergebnis einer Lärmuntersuchung des "Schalltechnischen Beratungsbüros GSB GbR Giering & Lehnertz" aus Bosen, in Auftrag gegeben von der Gemeinde Heusweiler. Gleichzeitig hat GSB auf dieser Grundlage den "Lärmaktionsplan 2013" zusammengestellt. Der Heusweiler Ortsrat war jetzt das erste kommunale Gremium, dem dieser Lärmaktionsplan vorgestellt wurde.Plangrundlage war die Kartierung aller Straßen, auf denen täglich mehr als 8200 Kraftfahrzeuge verkehren. Die B 268 mit Saarbrücker und Trierer Straße also, die Völklinger Straße und die Autobahnen A1 und A8. GSB erstellte Simulationsmodelle und berechnete, wie laut es an jedem einzelnen Gebäude ist. "An Autobahnen ist zwar mehr Lärm, aber an der B 268 wohnen mehr Menschen, haben also die höheren Belastungen. Wir haben uns die Frage gestellt: ist gesunder Schlaf entlang der B 268 möglich?", schilderte Sandra Strünke-Banz von GSB - und antwortete mit einem Nein.

Die Messungen hätten ergeben, dass in der Völklinger Straße an neun Häusern ein Durchschnittslärm von über 60 Dezibel und an einem Haus von über 70 Dezibel herrscht. An der B 268 liegen die Lärmwerte an 280 Häusern bei durchschnittlich über 60 Dezibel und an 197 Häusern bei über 70 Dezibel.

"An nahezu allen Wohngebäuden entlang der B 268 werden die Emissionswerte also überschritten, Tag und Nacht. Es besteht Handlungsbedarf", so Strünke-Banz. Was tun? "Eine Senkung des Lärmpegels kann man durch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 erreichen", schlug sie vor. Auch "lärmgeminderter Asphalts" bringe eine Lärmreduzierung. Würde Tempo 30 an der B 268 eingeführt, käme der gesundheitsgefährdende Lärmpegel von über 70 Dezibel "nur noch" an 23 Häusern an. Und wenn dann auch noch "Flüsterasphalt" aufgetragen wird, würde der Wert von über 70 Dezibel an keinem einzigen Haus mehr erreicht.

Es gibt noch mehr Maßnahmen: so die Verringerung des Verkehrs durch Stärkung des ÖPNV oder den Ausbau von Fuß- und Radwegen. Oder der Einsatz "lärmgeminderter" Fahrzeuge, wie Elektro- oder Hybridautos. "Die Gemeinde könnte ihre Fahrzeugflotte damit ausrüsten oder beim Schülertransport darauf achten, dass solche Fahrzeuge eingesetzt werden", gab Strünke-Banz Anwendungsbeispiele.

Die Gemeinde, so eine weitere Anregung, könne zum Beispiel auch Tempo 30 an allen Schulen und Kindergärten anordnen, bei den Straßeninstandsetzungsarbeiten auf einen ordnungsgemäßen Zustand der Fahrbahnen achten und Flüsterasphalt aufbringen, wenn Gemeindestraßen neu asphaltiert werden. Auch das Einhalten von Tempo 50 innerorts durch den Einsatz von Hipos mit "Blitzern" würde dazu führen, dass langsamer und damit geräuscharmer gefahren wird. Natürlich würden auch Lärmschutzwände helfen, doch diese kämen aus Platzgründen innerorts nicht in Frage.

Wie geht es weiter? Dazu Stefan Schmidt (SPD): ."Die Gemeinde macht aus dem Lärmaktionsplan einen Wunschkatalog und gibt ihn an den Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) zur Realisierung weiter." Hiltrud Heimes-Vogel (CDU) war skeptisch: "Mir erschließt sich die Sinnhaftigkeit nicht. Unser Problem ist doch: wir müssen den Lärmaktionsplan aufstellen, zuständig für die Umsetzung ist aber der Baulastträger, der LfS. Wir machen also einen Plan, den wir nicht umsetzen können, weil wir nicht zuständig sind." Heusweiler. Ist Tempo 30 überhaupt auf Bundesstraßen möglich? Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) verweißt in dieser Frage an den Regionalverband Saarbrücken, der - in Abstimmung mit dem LfS - zuständig sei.

Von der Pressestelle des Regionalverbandes heißt es, man prüfe erst dann einen konkreten Fall, wenn von der Gemeinde ein Antrag auf Tempo 30 gestellt werde. Grundsätzlich sei aber - auch wenn manchmal anderes behauptet werde - Tempo 30 auch auf Bundesstraßen möglich, allerdings sei das Durchsetzen vergleichsweise kompliziert. So müsse in einer solchen Tempo-30-Zone immer rechts vor links gelten (natürlich abgesehen von Ampel-Regelungen). mr

Stichwort

Lärm gilt auf Dauer als schädlich für die Gesundheit. Dauerhafter Lärm ab 65 Dezibel (dB) könne zu Durchblutungsstörungen führen, eine Veränderung der Pulsfrequenz und Adrenalinausschüttung auslösen. Eine Dauerbelastung von 80 dB könne bereits das Gehör schädigen - 80 Dezibel sind auch per Gesetz als "untere Auslöseschwelle für Schutzmaßnahmen" festgelegt. Ab 85 dB können bei lang andauernder Lärmeinwirkung zunehmend Gehörschäden auftreten, ab 130 db unmittelbare Schäden. dg

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