„Gleiches Recht für alle“

Püttlingen · In den Fachbereichen Kinder, Jugend und Senioren erhalten die ehrenamtlichen Beauftragten in Püttlingen bisher keine Aufwandsentschädigung. Ob dies möglich ist, soll nun auf CDU-Antrag geprüft werden.

Die städtischen Beauftragten für die Fachbereiche Kinder, Jugend und Senioren erhalten für ihr ehrenamtliches Wirken keine pauschalen Entschädigungsleistungen. Das hält die CDU-Fraktion im Stadtrat für ungerecht und hat deshalb über den Hauptausschuss nachgefragt, welche Anpassung erfolgen müsste, um eine Entschädigungsleistung zu ermöglichen.

Die gesetzliche Grundlage zur Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten findet sich im kommunalen Selbstverwaltungsgesetz, wie CDU-Fraktionsführer Mark Reck erfahren hat. Daraus ergebe sich der Rechtsanspruch eines ehrenamtlich Tätigen auf Auslagen- und Verdienstausfallentschädigung: "Ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger haben gegen die Kommune Anspruch auf Ersatz ihrer baren Auslagen und des Verdienstausfalles." Als "bare Auslagen" im Sinne des Gesetzes zählen alle Geld- oder geldwerten Aufwendungen, die durch die ehrenamtliche Tätigkeit entstanden sind. Beispiele dafür sind etwa Fahrtkosten, Auswärtsverpflegung und Kleidungsaufwand. Eine Pauschalierung sei nach dem Gesetzestext, im Gegensatz zu der Entschädigung von Ratsmitgliedern, nicht zulässig und könnte somit nur durch eine Änderung der entsprechenden Paragrafen ermöglicht werden. Die nach der Geschäftsordnung des Stadtrates Püttlingen getroffene Regelung einer pauschalen monatlichen Auslagenpauschale betrifft nur Stadtratsmitglieder.

Das heißt, nur wenn ein Stadtratsmitglied als Beauftragter bestellt ist, kann er eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten. Reck : "Die Geschäftsordnung des Stadtrates Püttlingen ist keine Satzung, da ihr die Außenwirkung fehlt. Sie ist lediglich ein durch Selbstbindung zustande gekommenes organisationsinternes Recht des Stadtrates."

Der Ausschuss hat festgestellt, dass diese ungleiche Behandlung nicht hingenommen werden kann. Auf Antrag der CDU prüft die Verwaltung nun die Erstellung einer städtischen Satzung, die eine Rechtsgrundlage schaffen würde. Reck : "Die monatliche Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Beauftragte beträgt derzeit zirka 62 Euro, dies deckt noch nicht einmal die Kosten, die durch das Ehrenamt entstehen." Und selbst diese geringe Entschädigung werde nur ausgezahlt, wenn ein Beauftragter gleichzeitig auch Mitglied im Stadtrat ist.

Reck betont: "Das ist ungerecht und auch unsinnig. Wir sind daher froh, dass wir nun hoffentlich gleiches Recht für alle schaffen können."

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