Gefährliches Spiel für Hunde

Köllertal. Der Jagdpächter eines der Püttlinger Reviere, der das von zwei Hunden angefallene Reh erlegte, kündigte an, die beiden zu erschießen, wenn sie erneut dem Wild in seinem Revier nachstellten. (wir berichteten). Darf der Waidmann überhaupt zu solch drastischen Mitteln greifen? Er darf laut Landesjagdgesetz (LJG)

Köllertal. Der Jagdpächter eines der Püttlinger Reviere, der das von zwei Hunden angefallene Reh erlegte, kündigte an, die beiden zu erschießen, wenn sie erneut dem Wild in seinem Revier nachstellten. (wir berichteten). Darf der Waidmann überhaupt zu solch drastischen Mitteln greifen? Er darf laut Landesjagdgesetz (LJG). Hier heißt es nämlich im Paragraf 25(4): "Das LJG räumt dem Jagdschutzberechtigten die Möglichkeit ein, einen Hund abzuschießen, der außerhalb der Einwirkung seines Führers Wild aufspürt, verfolgt oder reißt". Allerdings, so das Gesetz, muss der Abschuss die letzte aller Maßnahmen zum Schutz des Wildes sein.Gegebenenfalls muss der Schütze auch nachweisen, dass tatsächlich alle Voraussetzungen für das Erschießen des Hundes vorlagen.

Dass der Fall der wildernden Hunde in Püttlingen kein Einzelfall im Köllertal ist, bestätigen mehrere hier ansässige Jäger. So berichtet Hans-Joachim Klein, Pächter eines Heusweiler Reviers: "Ich habe einmal von einem Hochsitz aus beobachtet, wie ein Hund hinter einem Reh her war, das er allerdings nicht erreichte. Ich würde nur schießen, wenn erkennbar wäre, dass ein Hund ein Wild reißen würde und kein Halter in der Nähe wäre. Ich hoffe, nie in eine solche Lage zu kommen, da ich früher selbst einen Hund hatte und weiß, wie schwer der Verlust eines Tieres zu ertragen ist."

Theo Götzinger, Hegeringleiter im Köllertal und Jagdpächter in Wiesbach, sagt, er würde schon alleine deswegen nicht schießen, weil ein Hund - vom rein sachlichen Wert her gesehen - teurer als ein Reh sei. "Ich würde versuchen, den Hund mit anderen Mitteln von seinem Vorhaben abzubringen, zum Beispiel mit einem Schuss in die Luft. Auf jeden Fall würde ich aber eine Anzeige machen."

Jagdpächter Carlo Puhl hatte im letzten Winter ein verendetes Reh im Bereich "Am Strassers Berg" in Köllerbach gefunden. Hundespuren im Schnee hätten bewiesen, dass ein Hund das Reh gerissen habe. Er erzählt weiter, dass er in den letzten drei Jahren in seinem Riegelsberger Jagdrevier zweimal gesehen habe, wie ein Hund hinter Rehwild hergehetzt sei. Außerdem habe es auch mehrere Verkehrsunfälle mit über Straßen gehetzten Rehen gegeben. Puhl erteilt den Ratschlag: "Es käme weniger zu Konflikten, wenn Hundehalter ihre Vierbeiner mehr auf den Feldwegen führten als sie querfeldein laufen zu lassen."

Der Eiweiler Jagdpächter Manfred Ziegler musste in den letzten vier Jahren drei Fällen nachgehen, in denen Rehwild von Hunden übel zugerichtet worden ist. "Zweimal haben Zeugen die Hetzjagden beobachtet und mich informiert. Ich fand aber nur verendete Tiere. Dreimal habe ich Anzeige erstattet, aber jedes Mal wurde das Verfahren eingestellt".

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort