Elf Baugrundstücke auf altem Musikschulgelände

Püttlingen · Elf Baugrundstücke, zwischen 500 und 800 Quadratmeter groß, sollen in Köllerbach-Engelfangen zwischen der Schulstraße und der Oberen Schulstraße entstehen. Der Werksausschuss des Püttlinger Stadtrates gab grünes Licht.

 Auf dieser Fläche zwischen Oberer Schulstraße und Schulstraße stand einst die neue Engelfanger Grundschule und spätere Musikschule. Hier sollen nun elf städtische Baugrundstücke erschlossen werden.

Auf dieser Fläche zwischen Oberer Schulstraße und Schulstraße stand einst die neue Engelfanger Grundschule und spätere Musikschule. Hier sollen nun elf städtische Baugrundstücke erschlossen werden.

Ende Juni wurde der Abriss des ehemaligen Schulgebäudes in Engelfangen abgeschlossen (nicht zu verwechseln mit der "Alten Engelfanger Schule"). Dort, wo einst Grundschüler und später Musikschüler lernten, sollen insgesamt elf öffentliche Baugrundstücke entstehen. Die entsprechenden Planungen für Wege und Kanäle wurden in der jüngsten Sitzung des Werksausschusses des Püttlinger Stadtrates einstimmig beschlossen.

Vorgesehen ist von der Schulstraße aus eine Stichstraße (mit Wendemöglichkeit), an der entlang sich die Grundstücke nach oben zur Oberen Schulstraße und nach unten zur Schulstraße hin verteilen. Die Grundstücke werden zwischen 500 und 800 Quadratmeter groß sein, die Breite wird zwischen 18 und 25 Metern variieren. Die asphaltierte Fahrbahn der Stichstraße soll gut vier Meter breit sein, der einseitige Gehweg soll gepflastert werden.

Für den Feldweg zwischen Wendehammer und Schulstraße ist eine wassergebundenen Deckschicht vorgesehen, Poller an der Durchfahrt zur Stichstraße soll Schleichverkehr unterbinden. Die Entwässerung erfolgt sowohl über einen neuen Kanal als auch über den angrenzenden Feldwirtschaftsweg. Die Verbindung zwischen Wendehammer und Bärenbergstraße wird nicht ausgebaut, bleibt aber erhalten.

Die Bebauung der Grundstücke ist mit und ohne Keller zulässig und wird weitgehend offengehalten. Letzteres hinterfragte Sigurd Gilcher (Die Linke ): Es sei ja schön, dass der Werksausschuss den Bauherrn größtmögliche Freiheiten gebe, "doch wo bleiben unsere planerischen Vorgaben?" Rainer Stein, technischer Leiter Eigenbetrieb technische Dienste der Stadt Püttlingen antwortete: "Die sind im Bebauungsplan durch zum Beispiel Festsetzungen zur Gebäudehöhe und Beschränkung der Höhe von Aufschüttungen vorgeschrieben."

Keine Überschwemmungsgefahr

 Die Abrissarbeiten an dem ehemaligen Schulgebäude waren Ende Juni abgeschlossen. Künftige Bauherren können unter anderem entscheiden, ob sie mit oder ohne Keller bauen wollen. Fotos: M. Jungfleisch

Die Abrissarbeiten an dem ehemaligen Schulgebäude waren Ende Juni abgeschlossen. Künftige Bauherren können unter anderem entscheiden, ob sie mit oder ohne Keller bauen wollen. Fotos: M. Jungfleisch

Jürgen Detzler (CDU ) wollte wissen, ob der bestehende Abwasser- und Regenwasserkanal ausreicht. Hans-Egon Maurer von der Stadtverwaltung: "Ja, kein Problem. Außerdem sind Zisternen vorgeschrieben".

Robert Knecht (CDU ) stellte die Frage, ob die geplanten Gehwege nötig sind, was die anderen Ausschussmitglieder bejahten.

Thorsten Henkes (Bündnis 90/Die Grünen) wollte wissen, warum die Stichstraße nicht als "Spielstraße" ausgewiesen wird. Rainer Stein: "Dies würde zu teuer, wir müssten hierfür öffentliche Park- und Pflanzinseln anlegen. Außerdem wollen viele Bauherren keine öffentlichen Parkplätze vor ihren Häusern."

Marc Oehlenschläger (AfD) fragte: "Gibt es überhaupt noch eine Nachfrage nach neuen Baugrundstücken?" Bürgermeister Martin Speicher : "Wir planen schon lange keine großen Neubaugebiete mehr, sondern erschließen nur noch kleine Flächen. Wir erhalten laufend Nachfragen nach Bauland in unserer Stadt. Ob wir nach der Erschließung dieser Baugrundstücke noch weitere Flächen erschließen werden, muss der Stadtrat festlegen."

Nachdem alle Fragen geklärt waren, stimmte der Werksausschuss der Entwurfsplanung für die Verkehrsanlagen und den Kanal, wie ihn das Ingenieurbüro "Kohns Plan GmbH" aus Neunkirchen vorgelegt hatte, einstimmig zu, ebenso der Aufteilung der Grundstücke .

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