Ein Mangelhauser Feldwirtschaftsweg wird „öffentlich“

Heusweiler · In Kutzhof-Mangelhausen wird ein Feldwirtschaftsweg zur öffentlichen Straße umgewidmet, beschloss der Gemeinderat – allerdings nur für die Landwirtschaft und den Busverkehr. Grundeigentümer können noch widersprechen.

Der Feldwirtschaftsweg "Verlängerung Brückhumes" im Ortsteil Kutzhof-Mangelhausen soll als öffentliche Straße für Landwirtschaftsverkehr und Busverkehr gewidmet werden. Das hat der Heusweiler Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen.

Dieser Feldwirtschaftsweg ist eine 800 Meter lange Verlängerung der Straße Brückhumes und mündet in die Wiesbacher Straße. Das Unternehmen Energis möchte dort im Zuge eines Bohrspülverfahrens Leitungen verlegen und bat die Gemeinde zu prüfen, ob es sich um eine Straße handelt, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist.

Das Ergebnis der Überprüfung: Der Feldwirtschaftsweg ist in den Jahren 1967/68 von der Gemeinde asphaltiert worden. Frei gegeben war er nur für den landwirtschaftlichen Verkehr und mit einer Ausnahmegenehmigung für einen Busverkehr zwischen Kutzhof und Eppelborn.

Alte Unterlagen fehlen

Schriftliche Nachweise darüber fehlen allerdings, ebenso fehlt ein Schriftverkehr mit den Grundstückseigentümern. Dies lasse den Schluss zu, dass zum damaligen Zeitpunkt davon ausgegangen wurde, die Unterhaltung des Weges sei Aufgabe der Gemeinde Heusweiler . Somit wäre eine Widmung nach dem saarländischen Straßengesetz sehr wahrscheinlich, könne aber nicht rechtssicher angenommen werden, zumal keine Unterhaltungsarbeiten der Gemeinde vor 1965 nachgewiesen werden konnten.

Schreiben an die Eigentümer

Um die Rechtsunsicherheit zu beseitigen, sollte der Gemeinderat jetzt eine nachträgliche oder zusätzliche Widmung des Weges beschließen. Diesem Vorschlag stimmte der Gemeinderat mit großer Mehrheit zu, nur die Linke stimmte dagegen.

Horst Saar begründete das Nein seiner Fraktion: "Die Verlängerung der Straße Brückhumes ist kein öffentlicher Weg. Wenn dort Busse durchfahren, müssen Fußgänger in die Felder flüchten. Ich kann den Sinn einer Widmung nicht erkennen, außer dass die Gemeinde jetzt die Unterhaltungspflicht bekommt."

Die Verwaltung wird nun die Eigentümer der an den Weg grenzenden Grundstücke anschreiben und über den Gemeinderatsbeschluss informieren.

Bürgermeister Thomas Redelberger geht davon aus: "Sollten die Eigentümer mit einer Widmung nicht einverstanden sein, müsste das Verfahren gestoppt werden. Dann würde es sich bei diesem Feldwirtschaftsweg um einen Privatweg handeln - mit allen Konsequenzen."

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HintergrundNach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz vom 7. April 2003 (Az.: 12 U 1829/01) sind die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht für einen Feldweg deutlich geringer als für sonstige Straßen. Bei Feldwegen muss der Eigentümer keine besonderen Vorkehrungen gegen die typischen Gefahren in solchem Gelände treffen. Wer solche Wege benutzt, etwa Radfahrer, Wanderer oder Reiter, der muss mit Unebenheiten, Schlaglöchern, Steinen und Baumwurzeln auf den Wegen rechnen. Auch Warnschilder und Gefahrenzeichen müssen in der Regel nicht aufgestellt werden. So haftet in der Regel bei Schadensfällen in Folge typischer Gefahren die Eigentümer oder die Baulastenträger nicht. red

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