Leserbrief Eilantrag-Aus schafft Fakten

Windkraftanlagen

Die Ablehnung des Eilantrags gegen den Bouser Windpark schafft wahrscheinlich entscheidende Fakten in einem politisch-juristischen Lehrstück mit vielen Akteuren. Die Begründung des Oberverwaltungsgerichts, dass Anwohner im Außenbereich einer Kommune gegenüber „privilegierten Vorhaben“ wie Windenergieanlagen nur verminderten Schutz genießen, grenzt an Zynismus; denn der Nachweis von Rotmilanen oder Mopsfledermäusen im Vorfeld hätte mit größter Wahrscheinlichkeit zum Aus der Anlagen geführt. Die im Abstand von etwa 400 bis 500 Metern betroffenen Familien insbesondere am Mathildeschacht sind gegen Lärm, Schlagschatten und vor allem  Infraschall schutzlos. Wenn es nicht nur bei der Ablehnung des Eilantrags bleibt, muss die Stadt Püttlingen mit für sie nicht sehr günstigen Entscheidungen der Knappschaftsklinik rechnen. Und ob die optimistischen 21,3 Millionen Kilowatt in unserer windschwachen Gegend geliefert werden können, bleibt fraglich. Gespannt darf man sein, wie sich die Stadt verhält, wenn die Dunoair den Antrag stellt, die Stromtrasse entlang der Römerstraße zu führen.

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