Versehen schützt nicht vor Strafe
Versehen schützt nicht vor Strafe
Saarbrücken/Püttlingen. Hermann D. aus Püttlingen, vom Arzttermin zurück, hatte sich in Saarbrücken einen falschen Saarbahn-Fahrschein gezogen, nämlich einen zu zwei Euro statt zu drei Euro. Mit diesem Ticket durfte er nicht, wie gewünscht, bis