Alte Püttlinger Häuser wieder flott machen

Püttlingen · Fördergelder von insgesamt 50 000 Euro sollen in Pütttlingen unter bestimmten Bedingungen für Privatpersonen einen Anreiz schaffen, alten und preisgünstigen Wohnraum zu erwerben und zu sanieren.

Der Pütlinger Stadtrat hat eim Programm zur "Reaktivierung von leer stehendem Wohnraum" beschlossen. In der jüngsten Ratssitzung hatte die CDU den entsprechenden Antrag gestellt - nicht zuletzt im Hinblick auf die Unterbringung von Flüchtlingen, aber auch im Hinblick darauf, Wohnraum für jeden kleinen Geldbeutel bezahlbar zu halten - auch wenn die Nachfrage nach Wohnungen steigt. Einstimmig bewilligt wurden für das Projekt schließlich 50 000 Euro , die Details, so gestern der Püttlinger Ordnungsamtsleiter Bernd Bläs, sollen jetzt zügig ausgearbeitet werden.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende im Stadtrat, Mark Reck, erläuterte die Eckdaten und die Hintergründe: "Die Stadt Püttlingen mietet derzeit einen großen Teil des verfügbaren preiswerten Wohnraumes an, mit der Folge, dass ‚bezahlbarer' Wohnraum für Privatpersonen und -haushalte mit geringerem Einkommen knapp wird", zudem sei "an der einen oder anderen Stelle eine stetige Verschlechterung der Bausubstanz zu beobachten, die schon sehr schnell auch zu einem städtebaulichen Problem werden kann oder gar schon geworden ist". Mit dem Geld aus solle daher der Erwerb und die Sanierung von Wohnraum gefördert werden, oder auch der Abriss von leer stehenden Wohnhäusern und der anschließende Neubau. Dabei geht es um Häuser mit maximal zwei bis drei Wohnungen. Die Förderung sei auf Privatpersonen beschränkt, "um Spekulanten von vorne herein auszuschließen".

Folgende Fördervoraussetzungen seien beschlossen worden: Der Kaufpreis des Hauses oder der Wohnung darf gewisse Obergrenzen nicht überschreiten. Als Beispiele der Begrenzung sind genannt: Eigentumswohnung: 50 000 Euro ; Haus mit einer Wohnung: 100 000 Euro ; Haus mit zwei Wohnungen: 150 000 Euro .

Zudem solle mindestens eine Wohnung in dem Haus seit mindestens sechs Monaten leer stehen, und der Wohnraum müsse spätestens ein Jahr nach dem Kauf dem Wohnungsmarkt wieder zur Verfügung stehen. Falls ein Abriss nötig werde, könne entsprechend verlängert werden.

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