Hat er ausgepackt? Hat der Baron im Knast Anklage eingeräumt?

Saarbrücken/Dillingen · Prozess um Korruption bei der Dillinger Hütte: Verteidiger fordern Aussetzung des Verfahrens.

Der Zeuge, ein 37 Jahre alter Kriminalhauptkommissar, ist für eine Marathon-Vernehmung durch die Wirtschaftsstrafkammer II des Landgerichts und die Verteidiger gerüstet. Verpflegung hat er dabei: Müsliriegel und Mineralwasser stehen griffbereit. Bis der Beamte, der seit mittlerweile fünf Jahren die Ermittlungen im Fall um den wegen Korruption angeklagten Baron von S. (68) am Freitag überhaupt als Zeuge zu Wort kam, vergingen Stunden. Denn, die Verteidiger der drei Angeklagten, neben dem Baron die ehemaligen Führungskräfte der Neubauabteilung der Dillinger Hütte (DH), L. (62) und H. (69), meldeten sich mit langen und kompliziert formulierten Anträgen zu Wort. Weil die Staatsanwaltschaft ihnen kurzfristig – offenbar auf ihren Antrag hin – Berge von Akten zu einem weiteren Verfahren, das etwa gegen einen Ex-Vorstand der DH und ein ehemaliges Aufsichtsratsmitglied gerichtet ist, übermittelt hat, fordern sie, dass der laufende Prozess ausgesetzt wird. Die Begründung der Juristen lautet im Kern: Das Studium, die Auswertung und die Bewertung dieser Unterlagen seien so aufwändig und zeitintensiv, dass dies auch in einer üblichen Pause zwischen einzelnen Verhandlungstagen nicht zu leisten sei. Und erst nach intensiver Kenntnis dieser Akten sei es ihnen überhaupt möglich, den jetzt geladenen Kripobeamten als Zeugen zu vernehmen. Die drei Verteidiger betonten, dass sie die Grundsätze eines fairen Verfahrens in Gefahr sehen, sollte ihren Anträgen nicht gefolgt werden. Michael Heuchemer, Verteidiger des Hauptangeklagten Barons, beantragte zudem noch, dass sein Mandant aus der Untersuchungshaft entlassen wird – gegebenenfalls gegen Zahlung einer Kaution. Das Gericht unter Vorsitz von Bernd Weidig bewies Geduld und Ausdauer und kündigte eine Entscheidung für den nächsten Prozesstermin an.

Oberstaatsanwalt Eckhard Uthe forderte, die Anträge der Verteidiger abzulehnen. Er selbst überraschte mit einem Beweisantrag. Demnach soll ein Untersuchungshäftling, der wegen Betrugs hinter Gittern sitzt, vernommen werden. Der Gefangene habe – belegt mit handschriftlichen Notizen – von einem Gespräch mit Baron von S. in der Vollzugsanstalt berichtet. Demnach soll dieser die gegen ihn erhobenen Korruptionsvorwürfe als zutreffend eingeräumt haben. Er sei aber anwaltlich so gut vertreten, dass er nichts zu befürchten habe. Ob das Gericht den Zeugen laden wird, ist offen.

Der Hauptkommissar kam dann nach Stunden doch noch zu Wort. Er verglich die Arbeit der Fahnder in diesem Fall mit einem Puzzle-Spiel, dessen zahlreiche Einzelteile nur mit Mühe zu einem Bild zusammengesetzt werden können. Puzzleteile dabei sind Informationen aus Telefonüberwachungen, sichergestellte Dokumente und Unterlagen der DH-Konzernrevision. Der Prozess wird fortgesetzt.

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