Unfalltod eines 23-Jährigen Gutachter droht Verfahren wegen falscher Aussage vor Gericht

Saarbrücken · Der Berufungsprozess vor dem Landgericht Saarbrücken gegen eine Autofahrerin, die 2016 einen schweren Unfall verursacht hat, bei dem ein 23-Jähriger getötet wurde, ist geplatzt. Das Verfahren wurde ausgesetzt und soll am 27. Oktober neu aufgerollt werden.

 Das Verfahren vor dem Landgericht Saarbrücken gegen eine Autofahrerin, die 2016 einen schweren Unfall verursacht hat, bei dem ein 23-Jähriger getötet wurde, wurde ausgesetzt und soll am 27. Oktober neu aufgerollt werden.

Das Verfahren vor dem Landgericht Saarbrücken gegen eine Autofahrerin, die 2016 einen schweren Unfall verursacht hat, bei dem ein 23-Jähriger getötet wurde, wurde ausgesetzt und soll am 27. Oktober neu aufgerollt werden.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Anlass dafür ist nach Angaben von Prozessbeteiligten das mangelhafte Gutachten eines Facharztes für Neurologie und Psychiatrie. Dieser soll vor Gericht falsche Angaben dazu gemacht haben, wie er zu seiner Expertise gekommen ist. Angeblich hat der Oberarzt angegeben, bei der Saarland Heilstätten GmbH, für die er arbeitet, keinen Zugriff auf medizinische Recherchedienste zu haben. Dem hat ein SHG-Mitarbeiter vor der Strafkammer widersprochen.

Jetzt will das Gericht einen neuen Gutachter bestimmen, der dazu gehört werden soll, ob die Autofahrerin vor dem schweren Unfall einen epileptischen Anfall erlitten haben kann. Die Frau war vor fast vier Jahren auf der Autobahn in ein Stauende gerast.

Mario Krah, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, bestätigte unterdessen, dass geprüft werde, ob gegen den jetzt abgelehnten Gutachter ein Strafverfahren wegen uneidlicher Falschaussage vor Gericht eingeleitet wird.

Verteidiger Jens Schmidt geht von Ermittlungen gegen den Facharzt aus, denn schon im Gerichtssaal habe der Staatsanwalt angekündigt, „von Amts wegen“ ein entsprechendes Strafverfahren einzuleiten. Schmidt: „Sollte dem nicht so sein, würde ich die Strafanzeige nachholen.“ Der Anwalt kündigte zudem an, eine Mitteilung an die Ärztekammer zu adressieren.

In erster Instanz hatte das Amtsgericht Völklingen Anfang 2018 die Frau wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. In zweiter Instanz wurde das Urteil bestätigt. Zwischenzeitlich hatte die Fahrerin einen Krampfanfall als Ursache für den Unfall angegeben. Jetzt kommt der Fall im Oktober erneut zur Verhandlung. Als neuer Sachverständiger ist der Chefarzt eines Epilepsiezentrums vorgesehen.

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