Polizei stoppt Saarbrücker auf A 620 Fahren unter Drogen und ohne Führerschein, aber mit geklauten Kennzeichen und Waffen

Saarbrücken/Völklingen · Dumm gelaufen: Ein Saarbrücker ist mit einem Auto mit defekten Hecklampen unterwegs. Der VW fällt der Polizei auf. Sie stoppt das Fahrzeug. Es stellt sich heraus: die Nummernschilder sind geklaut, der Fahrer hat keinen Führerschein und Drogen genommen, der Beifahrer hat Waffen dabei.

 Die Polizei stoppte auf der Autobahn einen Saarbrücker, der mit einem VW Passat nicht nur mit gestohlenen Kennzeichen unterwegs war.

Die Polizei stoppte auf der Autobahn einen Saarbrücker, der mit einem VW Passat nicht nur mit gestohlenen Kennzeichen unterwegs war.

Foto: dpa/Carsten Rehder

Eine Polizei-Streife ist am Freitag, 6. März, gegen 1.15 Uhr auf der Autobahn auf das Fahrzeug eines Saarbrückers aufmerksam geworden. Die Kontrolle hatte es dann in sich. Wie die Polizei mitteilt, war der Mann samt Beifahrer mit einem blauen VW Passat auf der Autobahn 620 von Völklingen kommend in Richtung Saarlouis unterwegs. Aufgrund seiner auffälligen Fahrweise und weil die Heckbeleuchtung des Autos defekt war, war er den Polizisten aufgefallen. Diese ließen per Funk von Kollegen die SB-Kennzeichen des Fahrzeugs überprüfen. Die Abfrage ergab, dass diese gestohlen sind.

Die Polizisten stoppten das Fahrzeug an der Anschluss-Stelle Wadgassen. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 24 Jahre alte Fahrer keinen Führerschein hat. Zudem stand er nach Angaben der Polizei unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Der 27 Jahre alte und ebenfalls aus Saarbrücken kommende Beifahrer hatte einen nach dem Waffengesetz verbotenen Schlagstock sowie ein verbotenes Messer dabei. Beide Männer sind der Polizei bekannt.

Die Polizisten beschlagnahmten die Waffen. Dem 24-Jährigen untersagten sie die Weiterfahrt. Er musste zudem eine Blutprobe abgeben. Gegen den Saarbrücker werden allerlei Strafverfahren eingeleitet: Fahren unter dem Einfluss von Drogen, Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungs-, das Kraftfahrzeugsteuer- sowie das Betäubungsmittelgesetz. Sein 27 Jahre alter Beifahrer muss mit einem Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz rechnen.

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