Meinung Polizei provoziert Falschangaben

Als juristischer Laie ist man es ja gewohnt, nicht jeden Paragrafen unseres Rechtssystems zu verstehen. Trotzdem fällt es schwer zu akzeptieren, dass der eigentlich eindeutige Wortlaut der saarländischen Corona-Verordnung für die Polizei nicht gelten soll.

 Kommentarkopf Aline Pabst

Kommentarkopf Aline Pabst

Foto: SZ/Robby Lorenz

Bis das geklärt ist, sorgt das Vorgehen bei vielen Bürgern für Unsicherheit und Wut. Die meisten nehmen seit Monaten klaglos Einschränkungen ihrer Grundrechte hin, weil sie die Gefahr durch Corona ernst nehmen. Die Polizei dagegen scheint vergessen zu haben, wofür diese Daten überhaupt da sind. Darauf zuzugreifen wird unweigerlich zu mehr Falschangaben führen, was eine zuverlässige Nachverfolgung der Infektionsketten massiv erschwert.

Ist es das wert? Im Falle von Gewalttaten auf Daten zuzugreifen, würden die meisten wohl noch verstehen, aber sicher nicht bei geringfügigen Delikten. Der schwammige Begriff der „Verhältnismäßigkeit“ hilft da nicht weiter. Ziel kann nicht sein, dass in den Gästelisten lauter „Max Mustermänner“ stehen.

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