Staatsanwaltschaft Saarbrücken Zwei Pathologen wegen Fehldiagnosen angeklagt

Saarbrücken · Seit einem Jahr ermittelt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken gegen den Pathologen Dr. H.. Jetzt hat die Ermittlungsbehörde Anklage gegen den 61-Jährigen erhoben, wegen gefährlicher Körperverletzung sowie in zwei Fällen wegen schwerer Körperverletzung und in einem weiteren Fall wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

 Der Pathologe Dr. H. wurde bereits im Juni wegen Betrugs und Korruption verurteilt.

Der Pathologe Dr. H. wurde bereits im Juni wegen Betrugs und Korruption verurteilt.

Foto: BeckerBredel

Ebenfalls angeklagt ist ein Angestellter des Pathologen. Dr. P. wird fahrlässige Körperverletzung in zwei Fällen vorgeworfen.

Hintergrund sind angebliche Fehldiagnosen des einst in St. Ingbert niedergelassenen Pathologen bei der Untersuchung von Gewebeproben im Zeitraum von Februar 2017 bis März 2019. So sollen unzutreffend Krebserkrankungen diagnostiziert worden sein, weshalb in den den Beschuldigten Dr. P. betreffenden beiden Fällen „jeweils grundlos die Prostata entfernt worden sein soll“, teilte Mario Krah, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, am Montag mit. In den den Beschuldigten Dr. H. betreffenden vier Fällen sollen beispielsweise bei den Patienten Teile des Darms, des Oberkiefers und des Gaumens entfernt worden sein, „beziehungsweise grundlos eine Chemotherapie durchgeführt worden sein“. Ein 55-jähriger Patient soll 2018 infolge von Komplikationen nach einer solchen Operation verstorben sein.

Während die Staatsanwaltschaft dem angestellten Pathologen ein „sorgfaltswidriges“ Verhalten vorwirft, hätten die Ermittlungen gegen Dr. H. ergeben, dass er „im Bewusstsein eigener Erkrankungen und zu hoher Arbeitsbelastung die Erstellung von Fehldiagnosen mit den entsprechenden Weiterungen billigend in Kauf genommen und somit vorsätzlich gehandelt“ habe.

Dr. H. wurde bereits im Juni dieses Jahres von der Wirtschaftskammer am Landgericht zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis wegen Betrugs in 17 Fällen und 97 Fällen der Bestechung im Gesundheitswesen verurteilt. Er hatte Ärzten Provisionen bezahlt, wenn sie Gewebeproben in seinem Institut untersuchen ließen. In Zuge dessen hatte ein Sachverständiger dem Pathologen eine über Jahre anhaltende Suchterkrankung bescheinigt. Offenbar war er alkohol- und medikamentenabhängig.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit vergangener Woche auch gegen Dr. Josef Mischo, Präsident der Ärztekammer des Saarlandes, wegen möglicher Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen. Verantwortliche des Gremiums sollen bereits frühzeitig um die Suchterkrankung des Pathologen gewusst haben, der wohl lange Zeit weiter praktizieren konnte. Die Approbationsbehörde soll nicht informiert worden sein. Mittlerweile ruht die Approbation des Pathologen.

Die angeblichen Fehldiagnosen hatten eine Chefärztin des Saarbrücker Winterberg-Klinikums und eine Oberärztin der Hautklinik am Universitätsklinikum (UKS) bemerkt. Entsprechende Strafanzeigen wurden erstattet, die die Ermittlungen ins Rollen brachten.

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