Bilanz Wirtschaftsministerium: Coronabedingte Insolvenzwelle im Saarland ist ausgeblieben

Saarbrücken · Eine pandemiebedingte Insolvenzwelle ist in der saarländischen Wirtschaft bislang ausgeblieben. Die eigens gegründete Eigenkapitalgesellschaft SEK musste noch nicht angezapft werden.

Pandemiebedingte Insolvenzwelle im Saarland ausgeblieben
Foto: dpa/Swen Pförtner

Bisher musste sich das Saarland an keinem Unternehmen beteiligen, das durch die Corona-Pandemie so stark ins Straucheln kam, dass es in die Insolvenz gerutscht wäre, obwohl es im Kern gesund ist. Das teilte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums auf Anfrage unserer Zeitung mit. Bei solchen Firmen, denen die Banken zu Marktkonditionen kein Geld mehr geben wollten, kann das Land mit mindestens 25,1 Prozent zeitlich befristet einsteigen. Dazu hatte es im März vergangenen Jahres die Saarländische Eigenkapitalgesellschaft SEK gegründet. Die Landesregierung stellte dafür 40 Millionen Euro zur Verfügung, die mit bürgschaftlich abgesicherten Krediten ein Volumen von 200 Millionen Euro erreichen können.

„Bislang war glücklicherweise kein saarländisches Unternehmen auf dieses Instrument angewiesen“, heißt es in der Antwort des Ministeriums. Der Sprecher begründet diese Enthaltsamkeit mit der „trotz Corona überraschend positive konjunkturelle Lage des Standortes und den umfassenden wirtschaftlichen Corona-Nothilfen aus Landes- und Bundesprogrammen“. „Darüber hinaus wurde auch die Insolvenzantragspflicht für pandemiebedingte Krisensituationen nahezu ein Jahr ausgesetzt“, erinnert er. „Trotz der erheblichen Einschränkungen in vielen Wirtschaftsbereichen und einer insgesamt schwachen Konjunkturentwicklung konnte so (vorerst) die befürchtete Insolvenzwelle vermieden werden.“ Für einzelne größere Firmen – „darunter auch saarländische Traditionsunternehmen“ – seien Gelder „in einer finanziell sehr schwierigen Situation aus dem bestehenden, im Saarland stark ausdifferenzierten Angebot von Wirtschaftshilfen zur Verfügung gestellt worden“. Dazu zählen beispielsweise Landesbürgschaften.

Das Beteiligungsangebot des Landes durch die SEK bleibt weiter bestehen. Formale Bedingungen sind, dass die Firmen entweder eine Bilanzsumme von mehr als zehn Millionen Euro oder Mindestumsätze in gleicher Höhe aufweisen müssen. Die Zahl der Mitarbeiter darf 50 nicht unterschreiten und 249 nicht übersteigen. Außerdem müssen mindestens 50 Prozent der Beschäftigten im Saarland tätig sein.

Durch die Mindestbeteiligung von 25,1 Prozent will das Land Entscheidungen in den Unternehmen beeinflussen. Es will verhindern, dass das Unternehmen ins Ausland verkauft wird und die Chefetage Boni oder überzogene Gehälter kassiert. Zudem müssen die übrigen Eigentümer mit der SEK als Mit-Gesellschafter einverstanden sein und es muss möglichst eine Mitarbeiter-Mitbestimmung existieren.

Infos, Kontakte und die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, gibt es im Internet unter: www.strukturholding.de/sek-saarland

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