Urteil zu Bebauungsplan Citroën-Gelände: Gericht teilt Bedenken nicht

Saarlouis/Saarbrücken · Anwohner zogen gegen einen Bebauungsplan für das ehemalige Citroën-Gelände vor das Oberverwaltungsgericht. Die Saarlouiser Juristen teilen die Kritik der Nachbarn nicht.

 Die Saarlouiser Oberverwaltungsrichter mussten sich mit Bedenken von Anwohnern des ehemaligen Citroën-Geländes gegen den Bebauungsplan für das Areal auseinandersetzen (Symbolfoto).

Die Saarlouiser Oberverwaltungsrichter mussten sich mit Bedenken von Anwohnern des ehemaligen Citroën-Geländes gegen den Bebauungsplan für das Areal auseinandersetzen (Symbolfoto).

Foto: Ulrich Baumgarten

(red) Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat einen Normenkontrollantrag von Nachbarn des ehemaligen Citroën-Geländes in der Saarbrücker Innenstadt zurückgewiesen. Die Anwohner wandten sich gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt Saarbrücken. Er soll die planungsrechtliche Grundlage für neuen Wohnraum sowie Büro- und Dienstleistungsflächen und eine Tiefgarage auf dem Gelände der ehemaligen Citroën-Niederlassung in der Großherzog-Friedrich-Straße schaffen. Die Antragsteller rügten unter anderem eine unzureichende Beachtung des Rücksichtnahmegebotes, des Denkmalschutzes und der zusätzlichen Verkehrsbelastung. Das Oberverwaltungsgericht hält den Antrag zwar für zulässig, aber für unbegründet. Es sagt unter anderem, die Ermittlung und Bewertung des abzuwägenden Materials durch den Stadtrat sei nicht zu beanstanden. Auch sei eine Bebauung, die den Abstandsvorschriften genüge, im Allgemeinen nicht rücksichtslos.

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