Corona-Patientenverfügung Corona-Notfallverfügung: Bitte nicht beatmen!

Homburg · Viele Menschen vertrauen darauf, dass ihre Patientenverfügung auch im Fall einer Covid-19-Erkrankung gilt. Das könnte riskant sein, darauf weist der Homburger Palliativmediziner Professor Dr. Sven Gottschling hin.

 (Symbolfoto)

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Foto: dpa/Marijan Murat

Er rät dazu, spezifizierte Angaben zu machen und sich nicht auf bereits bestehende Verfügungen zu medizinischen Therapien am Lebensende zu verlassen. Denn die hätten in der Regel nur für unumkehrbare Krankheitsprozesse Gültigkeit. „Corona ist aber durchaus heilbar, Ärzte oder Rettungskräfte sind verpflichtet zu handeln“, so Gottschling zur SZ. Deshalb hat er in Abstimmung mit dem Krisenstab der Homburger Universitätsklinik (UKS) eine spezifische „Notfallverfügung“ entwickelt. Sie wird derzeit an alle Pflegeeinrichtungen im Land verschickt.

Die „ärztliche Anordnung für den Notfall“ passt auf ein DIN-A4-Blatt und definiert sowohl lebensverlängernde Maßnahmen wie auch eine rein palliative Behandlungsmöglichkeit. Unter anderem lässt sich bestimmen, dass man keinesfalls beatmet werden will. Diese Behandlungsform gilt insbesondere für Hochbetagte als riskant. Die Sterblichkeitsrate ist hoch, nicht selten werden Ältere nach der Beatmung zu Schwerstpflegefällen. Eines der Therapieziele, die man auf der Notfallverfügung ankreuzen kann, lautet deshalb: „Linderung, nicht Lebensverlängerung.“ Was konkret bedeutet, dass nur eine schmerz- und angstlindernde Behandlung erfolgt, der Patient nicht auf eine Intensivstation verlegt werden darf. Er kann also auch in seinem heimischen Umfeld oder im Heim betreut werden. „Wir haben höchst wirksame Medikamente gegen Luftnot, die jede Angst und alle Schmerzen mindern. Niemand muss heute noch ersticken“, sagt Gottschling. Er hält es für wünschenswert, insbesondere Hochbetagte oder deren Betreuer und Vorsorgebevollmächtige mit diesem alternativen Behandlungsmodell vertraut zu machen. Zumal sich viele Menschen vor dem einsamen Corona-Sterben in Klinken fürchten.

Das UKS-Formular ermöglicht den Pflegeeinrichtungen eine relativ unaufwändige Erhebung des Patientenwillens, zugleich ist sie für jeden Menschen sinnvoll, der über sein Lebensende in Pandemie-Zeiten selbst bestimmen möchte, bevor er in eine akute Notlage gerät. „Wir wollen die Bevölkerung nicht hysterisch machen, aber wir sind der Meinung, das jetzt noch Zeit wäre, sich Gedanken zu machen.“ Die Notfallverfügung steht   derzeit allerdings noch nicht  als  Download zur Verfügung.

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