Neues Gesetz zur Pflichtverteidigung Nicht ohne meinen Anwalt

Saarbrücken/Trier · Ein neues Gesetz erschwert polizeiliche Verhöre ohne Verteidiger. Der Bund der Kriminalbeamten kritisiert: Das behindert unsere Arbeit.

 Eine Erstvernehmung ohne Pflichtverteidiger, wie sie hier im Symbolbild dargestellt wird, wird es laut neuem Gesetz nicht mehr ohne Weiteres geben können.

Eine Erstvernehmung ohne Pflichtverteidiger, wie sie hier im Symbolbild dargestellt wird, wird es laut neuem Gesetz nicht mehr ohne Weiteres geben können.

Foto: Getty Images/ iStockphoto/South_agency

Gesetz ist Gesetz. Auch wenn viele im Vorfeld Einspruch erhoben haben, die Interessen deutlich kollidiert sind. Die Neuerungen, die nicht nur Kriminalbeamte kritisch sehen, stehen seit 12. Dezember im Bundesgesetzblatt. Darunter Paragraf 141, Strafprozessordnung. Stichwort: „Zeitpunkt der Bestellung eines Pflichtverteidigers“. Heißt konkret: Wenn die Polizei jemanden einer Straftat beschuldigt, hat die betroffene Person künftig schon vor der ersten Vernehmung ein Recht auf einen Pflichtverteidiger. Ein Spontanverhör, wie bislang möglich, darf es auf der neuen Grundlage nur noch in Ausnahmefällen geben. Der Trierer Mordermittler Christian Soulier schlägt Alarm: Nach Ansicht des rheinland-pfälzischen Landeschefs des Bundes Deutscher Kriminalbeamter wird es künftig deutlich schwieriger, Verbrechen aufzuklären. Soulier, der auch Chef der Trierer Mordkommission ist, befürchtet, dass den Ermittlern damit die Chance genommen wird, frühzeitig Informationen über eine Straftat zu bekommen. „Die erste Vernehmung ist die authentischste Vernehmung überhaupt“, sagt der BDK-Landesvorsitzende. Unter dem Eindruck der Situation lieferten die Beschuldigten dabei oft wichtige Hinweise, die letztlich die Aufklärung einer Tat erst ermöglichten. Um diese Bedenken vorzutragen, war Soulier vor einigen Wochen bei einer Anhörung im Bundestag, mit ihm sein Saarbrücker Amtskollege Helge Stoll. Auch Stoll ist besorgt. „Spontan-Geständnisse können entscheidend sein“, sagt der Kriminalbeamte.