Nach Karlsruher Urteil zu Hartz IV Verstößt Saarbrücker Jobcenter gegen das Grundgesetz?

Saarbrücken · Das Jobcenter im Regionalverband strich einem schwerkranken Mann aus Saarbrücken alle Hartz-IV-Leistungen. Daran hält die Behörde fest – trotz des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichts.

 Die Jobcenter sollen Hartz IV nicht mehr komplett streichen dürfen. In einem konkreten Fall in Saarbrücken hält die lokale Behörde aber an einer solchen Sanktion fest.

Die Jobcenter sollen Hartz IV nicht mehr komplett streichen dürfen. In einem konkreten Fall in Saarbrücken hält die lokale Behörde aber an einer solchen Sanktion fest.

Foto: dpa/Jens Kalaene

Maxim B. geht es nicht gut, doch er lebt. „Ich war fast tot“, sagt der 42-Jährige. Eine Herz-OP rettete ihn vor zwei Jahren. Noch immer ist B. krankgeschrieben. Früher habe er als Fahrer gearbeitet, Brötchen ausgeliefert, berichtet er. Heute ist B. auf Hartz IV angewiesen.