Zur Belebung der City Erweitere Außenbestuhlung auf dem St. Johanner Markt darf bleiben

Saarbrücken · Die Stadt will die örtliche Gastronomie unterstützen – deshalb dürfen die Wirte die größeren Flächen für die Außengastronomie auch weiterhin nutzen.

 Ursprünglich eine Maßnahme zur Unterstützung der Gastronomie, dürfen die zusätzlichen Flächen für Tische und Stühle auf dem St. Johanner Markt auch weiterhin von den Wirten genutzt werden.

Ursprünglich eine Maßnahme zur Unterstützung der Gastronomie, dürfen die zusätzlichen Flächen für Tische und Stühle auf dem St. Johanner Markt auch weiterhin von den Wirten genutzt werden.

Foto: BeckerBredel

In der Pandemie durften die Wirte am St. Johanner Markt größere Flächen für die Außengastronomie nutzen. Die Stadt Saarbrücken hat jetzt Bilanz gezogen – und beschlossen, dass die zusätzlichen Flächen auch über die Pandemie hinaus von der Gastronomie genutzt werden dürfen.

Dadurch, dass Tische und Stühle inzwischen ohne pandemiebedingt vergrößerte Abstände aufgestellt werden können, gibt es seit April ungefähr doppelt so viele Sitzplätze auf dem St. Johanner Markt wie vor der Pandemie. Das teilte die Landeshauptstadt mit.

Die Besucherfrequenz in der Stadt liege wieder auf vor-pandemischem Niveau, sagt Oberbürgermeister Uwe Conradt (CDU): „Saarbrücken ist wieder die pulsierende Großstadt zum Einkaufen, zum Feiern und Leben.“

Der Oberbürgermeister weiter: „Die Resonanz auf die erweiterte Marktbestuhlung war in den Jahren 2020 und 2021 überwältigend. Die Menschen haben das besondere, an den Süden erinnernde Flair sehr geschätzt.“ Die Bilanz nach rund vier Monaten, so der Oberbürgermeister: „Die Maßnahme belebt die Stadt und kommt daher allen zugute.“

Zur weiteren Stärkung der Gastronomie will die Landeshauptstadt zudem allen Saarbrücker Wirten ein Viertel der Sondernutzungsgebühren für das Aufstellen einer Außenbestuhlung für die Jahre 2020 und 2021 erlassen. Der Saarbrücker Stadtrat hatte der Erstattung der Sondernutzungsgebühren in seiner Juli-Sitzung einstimmig zugestimmt.

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