Prozess im Saarbrücker Landgericht „Heimtückischer Mord auf offener Straße“

Saarbrücken/Püttlingen · Die Masseurin Michela R. muss sich wegen Mordes an ihrem Ex-Freund verantworten. Der Physiotherapeut wurde in Köllerbach vor seiner Praxis erschossen.

 Am Freitag startete am Landgericht in Saarbrücken  der Mordprozess gegen Michela R. , die in Köllerbach ihren Freund erschossen haben soll.

Am Freitag startete am Landgericht in Saarbrücken der Mordprozess gegen Michela R. , die in Köllerbach ihren Freund erschossen haben soll.

Foto: BeckerBredel

Zwei Justizwachtmeisterinnen führen Michela R. in den fast voll besetzten Schwurgerichtssaal des Saarbrücker Landgerichts. Die Frau in weißer Hose und dunklem T-Shirt zittert und weint. Ihr Gesicht  verbirgt sie hinter einer blauen Aktenmappe vor den Kameras. Neben ihrem Verteidiger Marius Müller hört sie wenige Minuten später mit gesenktem Kopf die Anklage.

Oberstaatsanwalt Raimund Weyand wirft der 58-jährigen Masseurin, die bis zu ihrer Inhaftierung im Februar in Bexbach lebte, vor, ihren ehemaligen Freund „heimtückisch getötet zu haben“. Sie habe ihrem Opfer Patrick S. (46) am 7. Februar abends vor dessen Krankengymnastik-Praxis im Püttlinger Stadtteil Köllerbach aufgelauert und den „arg- und wehrlosen“ Mann auf offener Straße mit vier Schüssen aus ihrer Pistole (Heckler & Koch USP Elite, Kaliber 9 x 19 Millimeter) erschossen.

Die Anklage lautet auf Mord. Michela R. droht demnach eine lebenslange Freiheitsstrafe. Frühestens nach 15 Jahren – also mit dann 73 Jahren – hätte sie wieder eine Chance, die Justizvollzugsanstalt in Zweibrücken verlassen zu können.

Der erste Prozesstag am Freitag dauerte noch keine Stunde. Das Schwurgericht unter Vorsitz von Richter Bernd Weber hat erst für den nächsten Verhandlungstag am 12. August Zeugen geladen. Dann soll auch die Frau des Opfers von der Strafkammer gehört werden. Sie ist, wie auch ihre in Niedersachsen lebende Schwiegermutter (62), Nebenklägerin in dem Prozess. Ihre Anwältin Brighitte Hasenberg: „Meiner Mandantin wurde der Boden unter den Füßen entrissen.“ Die  wirtschaftliche Existenz der Familie mit drei Kindern, das Jüngste gerade einmal sechs Monate alt, sei akut gefährdet. Nachbarn und Freunde unterstützen die Familie, über deren Situation unsere Zeitung in der Ausgabe vom 8. Juli (“Ich darf nicht aufgeben - wegen der Kinder“) ausführlich berichtet hat. Die grausame Tat belaste die Ehefrau sehr, so Hasenberg. Das Geschehen sei noch lange nicht verarbeitet. Von der Angeklagten, von der sich ihr verstorbener Mann 2012 getrennt hat, erhoffe sich die Frau in dem Gerichtsverfahren endlich Angaben zum Tatmotiv.

War möglicherweise Rache oder Eifersucht das Motiv? Das Schwurgericht hat jedenfalls einen Hinweis gegeben, dass neben Heimtücke ein weiteres Mordmerkmal in Betracht kommen könnte. Juristen sprechen von einem „niedrigen Beweggrund“. Anwalt Pascal Bastuck, der die Mutter des Opfers als Nebenkläger vertritt, ist jedenfalls überzeugt, dass die Frau am Tattag die geladene Waffe nicht zufällig bei sich hatte.

Michela R. wurde offenbar erst nach der Trennung von dem Opfer Mitglied in einem Schützenverein. Sie besaß einen Waffenschein und  war legal im Besitz der Pistole. Nach dem Stand der kriminalpolizeilichen Ermittlungen, holte Michela R. am Tattag ihre Pistole aus dem Tresor in ihrer Wohnung und fuhr nach Köllerbach. Ihr Auto parkte sie außer Sichtweite der Praxis in der Hauptstraße, vor der sie dann etwa eine halbe Stunde lang wartete. Als der 46-Jährige seinen Arbeitsplatz dort verlassen wollte, sprach sie ihn an. Er drehte sich um. Dann fielen drei Schüsse aus geringer Distanz. Das Opfer stürzte zu Boden, blieb regungslos in Seitenlage liegen. Die Angeklagte soll den Mann dann auf den Rücken gedreht haben und aus kürzester Entfernung erneut in den Oberkörper geschossen haben. Nach der Tat ging Michela R. zu einem Nachbarhaus, legte dort die Waffe ab und bat darum, die Polizei zu alarmieren. Sie kehrte zum Tatort zurück, wartete dort und ließ sich wenig später widerstandslos festnehmen.

Die mutmaßliche Täterin und ihr wehrloses Opfer hatten sich vor Jahren im Rahmen ihrer Berufsausbildung kennengelernt und angeblich zeitweise auch gemeinsam gearbeitet. Sie arbeitete zuletzt in einer Neunkircher Klinik.

Verteidiger Müller kündigte für den nächsten Verhandlungstag eine ausführliche Stellungnahme im Namen seiner Mandantin an. Darin sollen auch ihre Beweggründe zur Sprache kommen. Die Tat selbst, also die tödlichen Schüsse, werden  sicher nicht bestritten. Zweifel meldet Müller aber an, ob es denn tatsächlich, wie angeklagt, ein Mord war.

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