Wegen Millionen-Vergleich mit jetzigem Ludwigspark-Chef Welker Hausdurchsuchung bei GIU in Saarbrücken

Saarbrücken · In der Affäre um Martin Welker, Chef der Stadionbaustelle Ludwigspark und seit Juli Geschäftsführer der städtischen Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung (c), haben Sonderermittler der Kriminalpolizei auf richterliche Anordnung am Donnerstag die Geschäftsräume der GIU durchsucht.

 Ein Streifenwagen der Polizei steht mit eingeschaltetem Blaulicht auf der Straße (Symbolfoto).

Ein Streifenwagen der Polizei steht mit eingeschaltetem Blaulicht auf der Straße (Symbolfoto).

Foto: dpa/Carsten Rehder

Zwei Durchsuchungsbeschlüsse wurden vollstreckt. Betroffen sind die GIU mit ihrer Zentrale im Gewerbegebiet Saarterrassen in Saarbrücken und eine weitere städtische Firma. Dies bestätigte Mario Krah, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken auf Anfrage der Saarbrücker Zeitung. Es seien Dokumente und Daten sichergestellt worden. Es geht dabei um den Verdacht der Untreue gegen bislang unbekannte Verantwortliche der GIU.

Nachdem im Rahmen der Berichterstattung über angebliche Unregelmäßigkeiten an und um die Stadionbaustelle Informationen bestätigt wurden, dass ein früherer Aufsichtsrat der GIU im Jahr 2017 mit Rechtsanwalt Welker einen außergerichtlichen Vergleich über 1,8 Millionen Euro (brutto) für offene Honorare aus den Jahren 1999 bis 2017 gebilligt hat, interessiert sich die Staatsanwaltschaft für diese Vereinbarung. Offenbar unter dem Gesichtspunkt, dass bereits verjährte Forderungen Welkers zum Nachteil des Steuerzahlers in den Vergleich einbezogen wurden. Die Vergleichssumme von 1,8 Millionen Euro wurde bislang noch nicht ausgezahlt.

Warum konnte die Pressestelle der Landeshauptstadt bislang nicht beantworten. Es sei jedenfalls eine „ausreichend hohe Rückstellung für die Vergleichssumme gebildet worden“.

In der jüngsten Aufsichtsratssitzung der GIU stand diese Problematik erneut auf der Tagesordnung. In diesem Zusammenhang wurde mitgeteilt, dass unter der Federführung des städtischen Beteiligungsmanagementbetriebes (BMS) bis zum nächsten Treffen des Aufsichtsrates ein „rechtssicherer Vorschlag für die Auszahlung erarbeitet und vorgelegt“ werde. Unstrittig sei, dass „die Forderungen in voller Höhe gerechtfertigt sind“, teilte die Landeshauptstadt Saarbrücken damals in einer Pressemitteilung mit.

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