Der Prozess ist zu Ende Wirtschaftsdetektiv Fuchsgruber muss für vier Jahre hinter Gitter

Saarbrücken · Wegen gewerbsmäßiger Untreue in 195 Fällen ist der angeklagte Wirtschaftsdetektiv Medard Fuchsgruber zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden.

 Der Haftbefehl gegen Medard Fuchsgruber (rechts) wurde nach dem Urteil aufgehoben.

Der Haftbefehl gegen Medard Fuchsgruber (rechts) wurde nach dem Urteil aufgehoben.

Foto: BeckerBredel

Zumindest vorerst ist Wirtschaftsdetektiv Medard Fuchsgruber (55), der zeitweise seine Firmen von Ottweiler aus steuerte, wieder ein freier Mann. Der Haftbefehl gegen ihn wegen Fluchtgefahr wurde mit der Urteilsverkündung am Mittwoch aufgehoben. Im Gerichtssaal verabschiedete sich der Mann, den überregionalen Medien als „Robin Hood der Kleinanleger“ und Experte für den grauen Kapitalmarkt gefeiert haben, von Bekannten mit dem Hinweis, er müsse jetzt noch in den Knast, um „auszuchecken“. Fast acht Wochen Untersuchungshaft haben den einst erfolgreichen Privatermittler gezeichnet.