Finanzaffäre LSVS-Präsidiumsmitglied legt Einspruch gegen Strafbefehl ein

Saarbrücken · In der Finanzaffäre um den hoch verschuldeten Landessportverband Saar (LSVS) kommt es möglicherweise zu einem weiteren Prozess. Karin Nonnweiler, LSVS-Präsidiumsmitglied, hat über ihre Anwältin Einspruch gegen einen vom Amtsgericht erlassenen Strafbefehl wegen Vorteilsgewährung eingelegt.

 (Symbolbild).

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Foto: BeckerBredel

90 Tagessätze zu jeweils 100 Euro – dieses Strafmaß hatte Oberstaatsanwalt Eckhard Uthe, Chefermittler im millionenschweren Fall um den Landessportverband (LSVS), für das Präsidiumsmitglied Karin Nonnweiler, frühere Präsidentin des Judoverbandes, dem Saarbrücker Amtsgericht vorgeschlagen. Das Gericht erließ einen entsprechenden Strafbefehl gegen die Sport-Funktionärin. Sie sollte die insgesamt 9000 Euro wegen angeblicher Vorteilsgewährung zahlen, weil sie an einem Präsidiumsbeschluss mitwirkte, wonach der LSVS sich an den Kosten für den Empfang zum 70. Geburtstag von Innenminister Klaus Bouillon (CDU) in der Mensa der Landessportschule beteiligt. Bouillon hatte letztlich dieses Angebot abgelehnt und auf Rechnungen bestanden.

Fristgerecht, so teilte die Wiesbadener Rechtsanwältin Renate Hengstler-Lindenthal, die Nonnweiler vertritt, jetzt auf Anfrage unserer Zeitung mit, habe sie in der vergangenen Woche Einspruch gegen den Strafbefehl des Amtsgericht eingelegt. Gleichzeitig hat die Juristin Akteneinsicht beantragt. Auf dieser Grundlage soll zeitnah der Einspruch begründet werden.

In der Regel kommt es nach einem Einspruch gegen einen Strafbefehl zu einer öffentlichen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht. In den Verfahren um den LSVS könnte diese bedeuten, dass gegen Ex-Präsident Klaus Meiser (CDU) und dessen Vizepräsidenten Franz Josef Schumann, denen unter anderem ebenfalls Vorteilsgewährung vorgeworfen wird, vor dem Landgericht prozessiert wird und gegen Nonnweiler aber vor der unteren Instanz beim Amtsgericht. Noch hat die Wirtschaftsstrafkammer beim Landgericht nicht entschieden, ob sie die Anklage gegen Meiser überhaupt zur Hauptverhandlung zulässt.

Schumann sollte ursprünglich ebenfalls einen Strafbefehl erhalten. Er hatte dem Oberstaatsanwalt aber bereits frühzeitig über seinen Verteidiger signalisieren lassen, dass er diesen auf keinen Fall akzeptieren werde. Er habe sich nichts vorzuwerfen, keine Straftat begangen, so Schumann. Statt nur wegen Vorteilsgewährung wurde er dann auch wegen Untreue im Zusammenhang mit der Geburtstagsfeier angeklagt.

Offen bleibt, wie die Staatsanwaltschaft, die wohl davon ausging, dass Nonnweiler einen Strafbefehl akzeptiert, auf den Einspruch reagiert.

Drei weitere Präsidiumsmitglieder des LSVS, Lothar Altmeyer (Präsident des Leichtathletik-Bundes), Andrea Pielen-Günther (Kneipp-Bund Saar) und Udo Genetsch (Sportjugend) haben nach Gerichtsangaben bereits gegen sie ergangene Strafbefehle wegen des Vorwurfs der Vorteilsgewährung akzeptiert. Rechtskräftig ist auch bereits ein Strafbefehl gegen den SPD-Parlamentarier und Saar-DGB-Chef Eugen Roth, der bereits in einer frühen Phase der Ermittlungen, von seinem LSVS-Präsidiumsamt zurückgetreten ist. Er zahlte 7500 Euro (50 Tagessätze zu 150 Euro). Weitere Ermittlungen wegen möglicher Haushaltsuntreue laufen gegen alle Präsidiumsmitglieder.

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