Bürgermeister-Direktwahl: ja oder nein? Plädoyer für eine Pflicht zum Wählen

Regionalverband · Rathauschefs direkt zu wählen, gehört unabdingbar zur Demokratie, sagt Lothar Ringle. Wählen auch.

 Der ehemalige Bürgermeister Lothar Ringle hat sich nach zwei Amtszeiten entschieden, in seinen Beruf als Rechtsanwalt zurückzukehren. Unser Bild zeigt ihn in seiner Kanzlei in Dudweiler.

Der ehemalige Bürgermeister Lothar Ringle hat sich nach zwei Amtszeiten entschieden, in seinen Beruf als Rechtsanwalt zurückzukehren. Unser Bild zeigt ihn in seiner Kanzlei in Dudweiler.

Foto: BeckerBredel

Nach der Wahl-Runde, die am Pfingstsonntag mit Stichwahlen um Rathaus-Spitzenämter zu Ende ging, ist eine Debatte entbrannt darüber, ob man Abstand nehmen sollte von der Direktwahl der Rathauschefs, ob man also (Ober-)Bürgermeister wieder, wie früher, durch die Räte wählen lassen sollte. Und ob die Bürgermeister-Amtszeiten im Saarland – derzeit zehn Jahre – womöglich zu lang sind (die SZ berichtete). Wir haben dazu Kommunalpolitiker aus dem Regionalverband Saarbrücken befragt – ehemalige Rathauschefs, die jeweils auf beiden Wahl-Wegen ins Amt kamen, durch Rats-Wahl und durch Urwahl. Heute, im dritten Teil unserer Interview-Reihe, kommt Lothar Ringle (69, SPD) zu Wort, 18 Jahre lang Bürgermeister . in Riegelsberg. 

Sie sind zunächst vom Gemeinderat ins Amt gewählt worden, später in einer Direktwahl von den Bürgern. Welchen Wahl-Modus haben Sie persönlich als den stärkeren demokratischen „Auftrag“ empfunden?

Lothar Ringle: Die Direktwahl ist immer der stärkste demokratische Auftrag. Die griechischen Ursprünge unserer heutigen Demokratie beweisen es. Und mit Blick auf die Wahl von Rathauschefs durch Stadtrat oder Gemeinderat sollte man bedenken, dass die Räte selbst zwar demokratisch zusammengesetzt erscheinen, jedoch tatsächlich durch die Parteien und diese wiederum durch die Parteiaristokratie (Oligarchie) bestimmt werden. Partei-Basisdemokratie existiert nicht.

Grundsätzlich: Finden Sie es richtig, dass Rathauschefs per Urwahl gewählt werden?

Ringle: Gegen eine Urwahl kann es vom demokratischen Grundbegriff her keine Bedenken geben.

Hat die Urwahl für Sie später Komplikationen mit dem Rat zur Folge gehabt, etwa bei parteipolitisch nicht „passender“ Mehrheit?

Ringle: Meine Urwahl hatte so gut wie keine Komplikationen mit dem Rat zur Folge. Dies liegt an einer transparenten und kommunikativen Führung des Gemeinderates, wie sie von vielen Kolleginnen und Kollegen praktiziert wird.

Wären solche (möglichen) Komplikationen aus Ihrer Sicht ein Argument dafür, zurückzukehren zur Wahl der Rathauschefs durch die Räte?

Ringle: Selbst wenn es Komplikationen gäbe, wäre dies nicht das entscheidende Argument für die Rückkehr zur Wahl der Rathauschefs durch die Räte. Komplikationen sprechen allenfalls dafür, dass man etwas verändern muss im Klima zwischen Rat und Bürgermeister als gleichberechtigten, nebeneinander (!) stehenden Organen der Kommunalverfassung.

Bei einer indirekten Wahl hätten unabhängige Bewerber es schwerer als Kandidaten, die einer Partei angehören. Wie bewerten Sie das?

Ringle: Dass unabhängige Bewerber es schwieriger hätten als Parteibewerber, ist unbestreitbar richtig. Allein schon deshalb, weil sie mit ihrer Bewerbung eine bestimmte Anzahl von Unterschriften einreichen müssen und sich auf keinen Apparat stützen können. Aber gute Kandidaten setzen sich in beiden Systemen und Formen durch.

Zehn Jahre Amtszeit seien zu lang, heißt es derzeit in der Diskussion. Wie lang sollten aus Ihrer Sicht Rathaus-Amtszeiten sein?

Ringle: Die Diskussion über die Amtszeit-Dauer ist ein alter und verbrauchter Hilfsdiskurs, man betrachte nur das Hin und her des saarländischen Landtages bei Festlegung unserer Amtszeiten in der Vergangenheit. Man wechselte von zehn auf acht Jahre und gleich wieder zurück zu zehn Jahren. Gesetzgebung sollte verlässlich und langfristig geschehen. In jedem Fall müssen die Amtszeiten mit den Wahlperioden der Stadt- und Gemeinderäte übereinstimmen, gleich ob fünf oder zehn Jahre, um die Wahlmüdigkeit von Bürgerinnen und Bürgern nicht zu befördern. Für die Zehnjahres-Periode spricht die Doppelfunktion des Bürgermeisters als Vorsitzender des Rates und Verwaltungschef. Bewerber, die nicht Juristen oder Wirtschafter sind oder aber eine Verwaltungsausbildung mit Verwaltungsverantwortung im oberen Bereich vorweisen können, benötigen – bei allem Respekt – eine gewisse Einarbeitungszeit in die öffentlich-rechtlichen Aufgaben, bei der Führung des Rates wie in der Verwaltung. Alle fünf Jahre zu wechseln, erscheint deshalb kontraproduktiv.

In einigen Kommunen war bei der Stichwahl am Pfingstsonntag die Wahlbeteiligung sehr niedrig. Was könnte man tun, um das zu ändern?

Ringle: Über niedrige Wahlbeteiligung wird leider immer nur dann geredet, wenn sie gegeben ist. Zumindest in den nationalen Wahlrechten existieren einige Wahlpflichten in Europa und in der Welt. Allerdings wurden die Sanktionen bei Nichtwahl fast überall ausgesetzt oder sogar fallen gelassen. Wichtiges Argument für die Einführung einer Wahlpflicht ist das Gegenseitigkeitsverhältnis zwischen dieser und dem Wahlrecht an sich. Wer die Nazidiktatur und eine drei Generationen lange Friedenszeit vergisst, wer freies Wahlrecht als selbstverständlich ansieht, der sollte durch eine Wahlverpflichtung an paradiesische demokratische Verhältnisse wie die unseren nachhaltig erinnert werden. Ich persönlich würde noch von der Bahre aus zur Wahl gehen (lacht).

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