Notbremse im Saarland Bundesnotbremse greift im Saarland ab Samstag

Saarbrücken · (ine) Das neue Infektionsschutzgesetz mit der Bundesnotbremse greift im Saarland ab dem morgigen Samstag. Nach einer Mitteilung der Saarländischen Staatskanzlei vom Freitag gilt sie demnach in den Landkreisen Saarlouis, Neunkirchen und St.Wendel sowie im Regionalverband Saarbrücken.

   Ein Wagen der Polizei fährt am Staden, einem bei Saarbrückern beliebten Grünstreifen am Saarufer, Streife.

Ein Wagen der Polizei fährt am Staden, einem bei Saarbrückern beliebten Grünstreifen am Saarufer, Streife.

Foto: dpa/Oliver Dietze

Damit tritt ab Samstag unter anderem auch eine nächtliche Ausgangssperre von 0 Uhr bis 5 Uhr in Kraft (ab Sonntag gilt sie von 22 bis 5 Uhr), Außengastronomie sowie Theater, Kinos und andere Einrichtungen müssen in diesen Kreisen geschlossen bleiben. Für den Regionalverband Saarbrücken gelten darüber hinaus die Maßnahmen für das Überschreiten der 150er Inzidenz, demnach ist dort auch kein Terminshopping möglich. Für die Landkreise Merzig-Wadern und Saarpalz-Kreis bleibt vorerst weiterhin das Saarland-Modell in Kraft.

Die Bundesnotbremse sieht Einschränkungen für Kreise vor, die  die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 neuen Infektionsfällen pro 100 000 Einwohner drei Tage hintereinander überschritten haben.

Corona-Maßnahmen: Hier gilt in Saarbrücken ab Freitag ein Alkoholverbot
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Hier gilt in Saarbrücken ab Freitag (23. April) ein Alkoholverbot

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Foto: Landeshauptstadt Saarbrücken

Die Stadt Saarbrücken verschärft zudem ihre Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Ab heute gilt täglich von 18 bis 1 Uhr ein Alkoholverbot in den Teilen der Innenstadt, die zum Feiern besonders beliebt sind. Hier gilt das Alkoholverbot

Verschärfte Maskenpflicht in Saarbrücken und Saarlouis

Etliche Personen hatten gegen die Maskenpflicht verstoßen, deshalb weitet die Stadt Saarbrücken ab heute die Maskenpflicht in der Innenstadt aus. Auch die Stadt Saarlouis verschärft die Regeln. Dort gelten ab diesem Freitag täglich von 18 bis 2 Uhr ein Alkoholverbot und eine Maskenpflicht auf ausgewiesenen Plätzen und Straßen. Details zur Maskenpflicht in Saarbrücken und Saarlouis

Welche Einrichtungen müssen im Saarland schließen?

In den Landkreisen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage hintereinander über 100 liegt, müssen die Außengastronomie, Fitness-Studios und Solarien sowie Kinos, Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten schließen.

Von den Schließungen ausgenommen sind die Außenbereiche von Botanischen Gärten und Zoos. Diese dürfen mit einem Hygienekonzept öffnen – Besucher brauchen zudem einen negativen Test.

Nicht-medizinische und nicht-therapeutische körpernahe Dienstleistungen, also beispielsweise Tattoo-Studios, müssen dichtmachen. Für medizinische und therapeutische körpernahe Dienstleistungen (also zum Beispiel medizinische Massagen) sind nur FFP2-Masken bei Kunden und Personal notwendig.

Friseure und Fußpflege dürfen ebenfalls offen bleiben – hier brauchen Kunden aber zusätzlich zur Maske einen negativen Corona-Test.

Auch die Kontaktregeln werden wieder verschärft: Private Zusammenkünfte werden auf einen Haushalt und höchstens eine weitere, nicht dem Haushalt angehörige Person begrenzt. Bundesnotbremse – die Regeln im Detail

In den Landkreisen, die weiterhin unter der Marke von 100 liegen, sollen die bisherigen landeseigenen Regelungen im Rahmen des „Saarland-Modells“ weiterhin gelten – also die Regeln für „Stufe Gelb“. In der Außengastronomie darf die Bewirtung im Saarland nur noch an einem Tisch mit festem Sitzplatz erfolgen. To-Go-Essen und -Getränke dürfen nicht mehr in unmittelbarer Nähe der Verkaufsstelle konsumiert werden.

Was gilt ab Samstag für den Saar-Einzehandel?

Hier gibt es eine genaue Abstufung. Liegt die Inzidenz im jeweiligen Landkreis zwischen 100 und 150, dürfen Geschäfte weiterhin Kunden empfangen – allerdings nur, wenn diese einen negativen Corona-Test haben, der nicht älter als 24 Stunden ist.

Außerdem müssen die Kunden vorher einen Termin für ein festes, begrenztes Zeitfenster gebucht haben. Mehr als ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche sind nicht zugelassen.

Steigt die Inzidenz auf über 150, ist nur noch das Abholen vorher bestellter Waren per „Click & Collect“ zulässig.

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