Leserbrief Überholen faktisch nicht möglich

Zur Diskussion über den Artikel „ADAC: keine Radwege auf Hauptstraßen“ – SZ vom 3. Juni

Leserbriefe zur Diskussion über Radwege in Saarbrücken
Foto: Thomas Fläschner

Ich halte die Aussagen von Herrn Wilfried Pukallus nicht nur für ideologisch falsch (auch für den ADAC im Jahr 2020). Sein Vorschlag ist auch sachlich und rechtlich gesehen Unsinn. Zum einen handelt es sich in der Lebacher Str. nicht um einen Fahrradweg, sondern um einen Schutzstreifen. Dieser ist auch nicht benutzungspflichtig für Radfahrer und hat, gerade durch die konkrete Formulierung eines Mindestüberholabstandes innerorts von 1,5 m eher symbolischen Charakter und lediglich eine Bedeutung beim Parken und Halten für Pkw; beides ist dort verboten. Auch ohne einen solchen Schutzstreifen ist ein Überholen an den meisten Stellen der Lebacher Str. wie auch in vielen anderen Straßen faktisch nicht möglich, da der vorgeschriebene Abstand nicht eingehalten werden kann. Da die erlaubte Höchstgeschwindigkeit in der Lebacher Str. größtenteils 30 km/h beträgt, ist durch das Überholen auch kein großer Zeitgewinn möglich, gerade auch wegen der vielen Ampelanlagen. Fahrradfahrer könnte man also nur durch ein Fahrradfahrverbot von der Lebacher Str, oder ähnlichen Hauptstraßen verdrängen, was zum einen rechtlich wohl nicht möglich ist und auch weniger als sinnvoll. (Fabian Ludwig)