Entscheidung in Eilverfahren vertagt Streit um Aussagen zur Baustelle am Saarbrücker Ludwigspark

Saarbrücken · Die vom Landgericht Saarbrücken für diesen Montag angekündigte Urteilsverkündung wegen einer von dem Bauunternehmen Peter Gross aus St. Ingbert beantragten einstweiligen Verfügung gegen Ludwigspark-Manager und GIU-Geschäftsführer Martin Welker wurde kurzfristig verlegt.

Die vom Landgericht Saarbrücken für diesen Montag angekündigte Urteilsverkündung wegen einer von dem Bauunternehmen Peter Gross aus St. Ingbert beantragten einstweiligen Verfügung gegen Ludwigspark-Manager und GIU-Geschäftsführer Martin Welker wurde kurzfristig verlegt. In dem Zivilverfahren wurden angeblich kurz vor der angekündigten Verkündung einer Entscheidung nach größere Schriftsätze von Anwälten nachgereicht. Dazu müsse der Gegenseite noch „rechtliches Gehör“ gewährt werden. So begründete Gerichtssprecher Sigurd Wern die Vertagung. Ein neuer Termin wurde bislang nicht genannt.

Hintergrund des Eilverfahrens vor der 16. Zivilkammer unter dem Vorsitz von Richter Rainer Fries ist eine Unterlassungserklärung, die der Bauunternehmer Philipp Gross von Ludwigspark-Manager Welker fordert. Dieser soll unter anderem angebliche Äußerungen unterlassen, wonach beim Bauprojekt Ludwigspark von Gross Leistungen abgerechnet worden sein sollen, die fehlerhaft oder gar nicht erbracht worden seien.

In der mündlichen Verhandlung hatte das Gericht signalisiert, nach Vorberatung des Falles, könnte es sich bei den beanstandeten Aussagen nicht um Tatsachenbehauptungen, sondern um Meinungsäußerungen handeln. Einen Vergleichsvorschlag der Richter hatte Welker abgelehnt.

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