Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Saarbrücken Pathologe muss zwei Jahre und neun Monate in Haft

Saarbrücken · Richter verurteilen den gesundheitlich schwer angeschlagenen Mediziner wegen millionenschweren Betrugs und Bestechung von Ärzten. Bewährungsstrafe wegen Beihilfe für 58 Jahre alte Ehefrau.

 Das Saarbrücker Landgericht hat den Pathologen Dr. H. zu zwei Jahren Haft und neun Monaten verurteilt.

Das Saarbrücker Landgericht hat den Pathologen Dr. H. zu zwei Jahren Haft und neun Monaten verurteilt.

Foto: BeckerBredel

Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Saarbrücken hat den 61 Jahre alten Pathologen Dr. H., der zuletzt ein eigenes Institut im Saarpfalzkreis betrieb, wegen Betrugs in 17 Fällen und 97 Fällen der Bestechung im Gesundheitswesen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.