Nicht jeder Raum ist „Demokratie-geeignet“ Was beim Festlegen von Wahlbezirken zu beachten ist

Saarbrücken · Landeswahlleitung: Die Wahlteilnahme soll möglichst einfach sein, Briefwahlbezirke sollen noch am Wahltag ausgezählt werden können.

 Landeswahlleiterin Monika Zöllner.    Foto: BeckerBredel

Landeswahlleiterin Monika Zöllner. Foto: BeckerBredel

Foto: BeckerBredel

Die Landeswahlleitung ist beim Innenministerium angesiedelt. Aktuelle Landeswahlleiterin ist Ministerialrätin Monika Zöllner, stellvertretender Landeswahlleiter ist Regierungsoberrat Andreas Bittner.

„Die Einteilung der Gemeinden in Urnen- und Briefwahlbezirke obliegt – nach dem geltenden Bundestagswahlrecht – dem Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde“, erklärt Andreas Bittner. Es gibt allerdings gewisse Regeln für das Einteilen der Wahlbezirke: Diese sollen so abgegrenzt werden, dass allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Zudem erläutert Bittner: „Die Zahl der Wahlberechtigten eines Wahlbezirks darf nicht so gering sein, dass erkennbar wird, wie einzelne Wahlberechtigte gewählt haben“, denn das Wahlgeheimnis muss geschützt bleiben. Die Anzahl der Briefwahlbezirke je Gemeinde soll so bestimmt werden, dass das Ergebnis der Briefwahl noch am Wahltag feststeht.

Schon bei den vergangenen Wahlen ist die Zahl der Briefwähler im Schnitt gestiegen. Warum wird nun mit einem noch stärkeren Anstieg gerechnet? Bittner: „Aufgrund der sehr hohen Briefwahlbeteiligung bei den letzten Landtagswahlen in Baden-Württemberg und in Rheinland-Pfalz sowie der Auswirkungen der andauernden Covid-19-Pandemie muss für die in diesem Kalenderjahr stattfindenden Wahlen im Saarland – die Direktwahl in Rehlingen-Siersburg am 13. Juni und die Bundestagswahl am 26. September – mit einer Verschiebung der Wahlbeteiligung von der Urnenwahl zur Briefwahl gerechnet werden.“

Daher habe die Landeswahlleiterin die Bürgermeister bereits gebeten, die Urnen- und Briefwahlbezirke entsprechend zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die Bezirke dürften dabei auch nicht zu viele Wahlberechtigte umfassen, „da es ansonsten zu Verzögerungen bei der Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses am Wahlabend kommen kann“. Die einzelnen Kommunen – in denen die örtlichen Gegebenheiten sehr unterschiedlich seien – „sind dabei gleichzeitig gefordert, auch möglichst geeignete Wahlgebäude und Wahlräume für die Urnenwahl unter den Bedingungen der aktuell andauernden Pandemie auszuwählen“.

 Stellvertretender Landeswahlleiter Andreas Bittner.

Stellvertretender Landeswahlleiter Andreas Bittner.

Foto: BeckerBredel

Das Thema als Ganzes sei allerdings, wegen der sich ständig ändernden Infektionszahlen und dem Verlauf der Impfungen, noch nicht abschließend zu bewerten. Die Landeswahlleiterin wolle dennoch mit allgemeinen Hygieneempfehlungen für die Urnenwahl unterstützen. Für Ende April sei ein Erfahrungsaustausch mit den Landeswahlleitungen der anderen Bundesländer vorgesehen. Über das Ergebnis sollen die Städte und Gemeinden zügig zeitnah informiert werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort