Vekehrssicherheit Dudweiler wollen 30er-Schilder an Spielplatz

Saarbrücken · Anwohner der Oberstraße in Dudweiler wünschen sich mehr Markierungen rund um den Spielplatz in ihrer Straße.

 Die Dudweiler Oberstraße mit dem Spielplatz zur Linken. Nachbarn befürchten wegen fehlender Markierungen Gefahren für Kinder. 

Die Dudweiler Oberstraße mit dem Spielplatz zur Linken. Nachbarn befürchten wegen fehlender Markierungen Gefahren für Kinder. 

Foto: Niklas Folz

„Man muss ja nicht darauf warten, dass etwas passiert.“ Wolfgang Müller schüttelt verständnislos seinen Kopf: „Ich habe das schon so oft angesprochen bei der Stadt, aber da wird man nur abgewimmelt.“ Müller wohnt in der Dudweiler Oberstraße. Dort gilt ein Tempolimit von 30 km/h, auch um den Spielplatz herum, der in der Mitte der Straße am sogenannten Lindenplatz liegt. Dieses Tempolimit sei aber nicht ausreichend markiert, findet Müller. Auch einige andere Anwohner hätten ihrem Unmut über die Situation bereits Luft gemacht.

Die Oberstraße verläuft parallel zur Sulzbachtalstraße, der Hauptstraße, die durch Jägersfreude und Dudweiler verläuft. Um in die Oberstraße zu kommen, müssen Autofahrer zuerst auf die Schiedebornstraße abbiegen. Unmittelbar am Beginn dieser Straße ist dort die 30er-Zone ausgeschildert. Das Tempolimit gilt genauso für die einige Meter später folgende Oberstraße.

Das steht auch so in der Straßenverkehrsordnung, wie Ingo Beckendorf von der Pressestelle der Stadt Saarbrücken mitteilt. Diese sehe Markierungen für eine Tempo-30-Zone nur am Anfang und am Ende mit einem entsprechenden Zeichen vor. Diese Vorschrift gelte auch für die Oberstraße.

Kritiker Müller findet diese Markierung dennoch nicht ausreichend: „Man achtet beim Abbiegen auf den Verkehr, nicht auf das 30er-Schild“, sagt er. Und beim Abbiegen in die Oberstraße komme außerdem kein erneuter Hinweis, weder auf das Tempo noch auf den Spielplatz. Ein weiteres Hinweisschild, Markierungen auf der Straße oder ein verkehrsberuhigter Bereich seien notwendig, um die vielen Kinder zu schützen, die dort bei gutem Wetter spielen. Eine verkehrsberuhigte Zone sei aber nicht generell um Spielplätze angeordnet, sagt Beckendorf. Und auch sonst entsprächen die Verkehrszeichen um die Oberstraße der Gesetzeslage.

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