Krankenkassen wehren sich Wer bestimmt den Preis einer Behandlung?

Saarbrücken · Schlüsselfrage: Wer bestimmt die Preise für Klinikbehandlungen (Fallpauschalen)? Wer legt also fest, ob die Kliniken für ihre „Dienstleistungen“ genug Geld bekommen, um damit ihre tatsächlichen Kosten zu decken?

 Hier zählt jede Sekunde: Sanitäter bringen einen Schlaganfall-Patienten in eine Klinik. Die Fallpauschalen für die Behandlung von Schlaganfällen reichen von rund 3000 bis zu 20 000 Euro.

Hier zählt jede Sekunde: Sanitäter bringen einen Schlaganfall-Patienten in eine Klinik. Die Fallpauschalen für die Behandlung von Schlaganfällen reichen von rund 3000 bis zu 20 000 Euro.

Foto: dpa/Stephan Jansen

Die Antwort liefert das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntG). Grob vereinfacht schreibt es vor: Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) handelt die Pauschalen und deren Erhöhungen mit den gesetzlichen und privaten Krankenkassen aus. Basis der Erhöhungen sind Vorschläge, die von einem Institut namens InEK kommen. InEK bedeutet: Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus. Eigentümer des InEK sind die DKG und die gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Das InEK stützt seine Vorschläge auf Daten, die permanent in mehreren Hundert sogenannten Kalkulationskrankenhäusern gesammelt werden. Weder die Pauschalen noch ihre Erhöhungen sind also aus der Luft gegriffen – versichert der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Nach seiner Analyse werden die Geldprobleme der Kliniken – also auch der Winterbergklinik – nicht von unrealistischen Fallpauschalen verursacht. Der GKV bietet eine völlig andere Erklärung an: Rund 29 Prozent der deutschen Kliniken sind noch in öffentlicher Hand. Die Zahl der stationären Krankenhausbehandlungen steigt konstant, von 14 Millionen 1991 auf knapp 20 Millionen 2016. Laut Krankenhausfinanzierungsgesetz von 1972 sollen die Krankenkassen die Betriebskosten der Kliniken decken, und die Länder sollen die Investitionen bezahlen. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Klinikbehandlungen sind von rund 52 Milliarden Euro im Jahr 2008 auf 77 Milliarden im Jahr 2018 gestiegen.

Das heißt, die Krankenkassen erfüllen ihre gesetzliche Verpflichtung. Obwohl ihre Einnahmen weit weniger schnell zunehmen. Von 2000 bis 2018 stiegen die Beiträge der Mitglieder um rund 135 Prozent, aber die Ausgaben für Klinikleistungen wuchsen um rund 175 Prozent. Gleichzeitig – so versichert der GKV – senkten die Länder ihre Ausgaben für Investitionen in Kliniken von 3,9 Milliarden im Jahr 1993 auf 2,8 Milliarden 2017. Also um mehr als ein Viertel.

Wenn die Klinken nun versuchten, die von den Ländern gestrichenen Investitionen trotzdem vorzunehmen, dann müssten sie dafür – so sei zu vermuten – Einnahmen aus dem Bereich der Betriebskosten einsetzen. Und das wiederum habe in der Vergangenheit in manchen Kliniken dazu geführt, dass auf dem Rücken des Pflegepersonals gespart wurde. So weit die Analyse des GKV.

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