Korruptionsprozess Dillinger Hütte Haft für Baron und Ex-Abteilungsleiter

Exklusiv | Saarbrücken · Angeklagter Baron kommt nach 17 Monaten in Untersuchungshaft vorerst wieder auf freien Fuß.

  Die Richterbank eines Saals im Landgericht Saarbrücken.

 Die Richterbank eines Saals im Landgericht Saarbrücken.

Foto: dpa/Oliver Dietze

Nach monatelangem Prozess hat die zweite Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Saarbrücken im Korruptionsprozess um die Dillinger Hütte ein Urteil gefällt. Bernd Weidig, Vorsitzender Richter verkündete, dass der Angeklagte Ex-Bauunternehmer Baron von S. zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt werde und der frühere Leiter der Neubauabteilung L. zu drei Jahren und drei Monaten.

Zudem werden 780 000 Euro an angeblich kassierten Schmiergeldern eingezogen. Oberstaatsanwalt Eckhart Uthe hatte eine Freiheitsstrafe vom dreieinhalb Jahren für beide Angeklagte beantragt. Die Verteidiger Joachim Giring und Michael Heuchemer hatten Freisprüche gefordert.

Nach rund zweistündiger Urteilsbegründung hob das Landgericht den Haftbefehl gegen den 69 Jahre alten Baron auf, da er bereits 17 Monate der dreijährigen Haftstrafe in Untersuchungshaft verbüßt hat.

Ausführlicher Bericht folgt.

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